Schlagwort-Archive: Kurzfristig

Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber

Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.

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Überschreitung der Minijobgrenze durch Urlaubsabgeltung?

Beim Ausscheiden eines Minijobbers stellt sich die Frage, ob durch Überschreitung der Minijobgrenze durch Urlaubsabgeltung der Minijobstatus in Gefahr gerät.
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Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 bleiben unverändert

Die Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 ändern sich erstaunlicherweise nicht. Mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurden die Kurzfristigkeitsgrenzen von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen ausgeweitet. Somit betrugen die Zeitgrenzen für kurzfristigen Beschäftigungen seit 2015 drei Monaten bzw. 70 Arbeitstage.

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Bei Minijobs sind Arbeitszeiten aufzuzeichnen

Bei Minijobs sind Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Das steht letztlich eindeutig im Mindestlohngesetz. Aber auch in den Geringfügigkeitsrichtlinien wird darauf hingewiesen, dass Arbeitszeitaufzeichnungen zu den Entgeltunterlagen gehören. Daher gilt die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten bei Ihren Minijobbern.

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Pflegemindestlohn 2019 steigt erneut

Der Pflegemindestlohn 2019 steigt für Pflegekräfte in den alten und neuen Ländern. Ab 1.1.2019 gilt damit auch für Minijobber in Pflegebetrieben der neue Pflegemindestlohn 2019.

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Ist die Stundenanzahl bei Minijob begrenzt?

Gibt es eine maximale Stundenanzahl bei Minijob? Diese Frage treibt viele Minijobber und Betriebe um. Eine gesetzlich festgelegte maximale Stundenanzahl bei Minijobs gibt es zunächst nicht. Aber wie so oft, sollten Sie hier ins Detail gehen.

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Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 bleiben bei 3 Monaten und 70 Arbeitstagen

In einem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf werden die Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 dauerhaft auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage festgelegt. Damit gibt es bei den Kurzfristigkeitsgrenzen 2019 keine Rückkehr zu der früher geltenden Regelung. Dank der geplanten Neuregelung bleiben Ihnen in den Lohnbüros die komplizierten Übergangsregelungen der Sozialversicherungsträger (hoffentlich) erspart.

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Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausüben

Die Frage, ob ein Minijob und kurzfristige Aushilfstätigkeit zeitgleich ausgeübt werden können, wird mir immer wieder gestellt. Die Antwort ist eigentlich ganz einfach. Doch auf ein paar Punkte sollten Sie im Lohnbüro natürlich dennoch achten, um nicht doch in eine Betriebsprüfungsfalle zu tappen.

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Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber in der Wartezeit

Keine Entgeltfortzahlung für neue Minijobber, das hört sich für viele Arbeitgeber verlockend an. Andere Arbeitgeber sagen sich vielleicht, dass sie noch nie Entgeltfortzahlung an Minijobber gezahlt haben. Doch was ist eigentlich richtig beim Thema Entgeltfortzahlung an Minijobber?

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Schüleraushilfen richtig befristen in den Ferien

Im Sommer stellen sich wieder viele Lohnabrechner die Frage, wie sie Schüleraushilfen richtig befristen können. Eigentlich ganz einfach. Denn auch Schüleraushilfen können kurzfristige Aushilfen und damit sozialabgabenfrei sein. Somit gelten die Regelungen zur Kurzfristigkeit. Mit ein paar kleinen Kniffen gelingt es Schüleraushilfen richtig zu befristen.

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