Was ist beim Minijob neben einer Hauptbeschäftigung zu beachten. Diese Frage bekomme ich oft gestellt. Aus Arbeitgebersicht geht es hier meist darum, ob der Minijob neben einer Hauptbeschäftigung Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge hat. Also konkret, ob der Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen ist und ob es Auswirkungen auf die Lohnabrechnung hat.
Bundestagswahl 2017 und Minijobs
Kaum ist die Bundestagswahl vorbei, starten die Spekulationen über mögliche Koalitionen. Im Moment sieht es danach aus, als ob sich eine Koalition aus CDU/CSU, der FDP und den Grünen bilden könnte. Was wollen aber diese Parteien im Bereich der Minijobs? Soll alles beim Alten bleiben oder soll es hier größere Änderungen geben.
Wirklich viel ist in den Parteiprogrammen dazu zwar nicht zu finden, aber ein wenig lässt sich daraus schon ablesen. Aber eines nach dem anderen. Wer will was mit den Minijobs machen.
Die Unionsparteien wollen einen mitwachsenden Minijob schaffen. Dabei sollen die Minijobber an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Konkreter wird es aber nicht. Hier ist sowohl die Schaffung einer neuen Minijobgrenze per Gesetz möglich, aber auch eine jährlich neu zu berechnende Grenze. Das Positive für die Minijobber könnte hier also eine Erhöhung der Minijobgrenze sein. In welcher Höhe ein Anstieg erfolgen soll, bleibt aber schwammig.
Die FDP möchte attraktive Minijobs. Sie nennt hier auch eine konkrete Zahl, die vielen Minijobbern gefallen dürfte. Die Minijobgrenze soll das 60-fache des Mindest-Stundenlohns betragen. Nach heutigem Stand wären dies 530,40 € im Monat, also ein sattes Plus von über 80 €. Auch für viele Arbeitgeber hört sich das verlockend an, dann dürften die Minijobber nämlich (bei einem Stundenlohn von 8,84 €) 60 Stunden monatlich arbeiten.
Die Grünen vertreten dagegen eine ganz andere Auffassung. Sie wollen die Minijobs sozialversicherungspflichtig machen. Allerdings sollen nicht sofort die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sondern gemäßigt ansteigen. Ob den Grünen hier eine Ausweitung der Gleitzone vorschwebt, sagen sie allerdings nicht.
Daneben haben die Grünen aber noch eine unliebsame Überraschung für die Arbeitgeber im Gepäck. Arbeit auf Abruf soll nicht mehr möglich sein, wenn die Tätigkeit mit „normalen Arbeitsverhältnissen“ erledigt werden kann. Eine solche Regelung dürfte vielen Branchen den Schweiß auf die Stirn treiben. Denn viele Branchen benötigen genau diese Arbeiten auf Abruf.
Sie sehen, auch beim verhältnismäßig kleinem Thema Minijobs, sind die drei Parteien nicht ganz einer Meinung. Union und FDP sind sich hier noch am nächsten. Die Grünen vertreten dagegen eine ganz abweichende Vorstellung. Wir dürfen also gespannt sein, was im Bereich der Minijobber passiert, sollten wir wirklich eine Jamaika-Koalition bekommen.
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Kurzfristige Aushilfen und Pauschalversteuerung
Sie haben die Möglichkeit für kurzfristige Aushilfen die Pauschalversteuerung zu wählen. Allerdings ist die Pauschalversteuerung bei kurzfristigen Aushilfen an einige Voraussetzungen geknüpft, die Sie einhalten sollten. Daneben stellt sich aber ohnehin auch noch die Frage, ob die Pauschalversteuerung überhaupt sinnvoll bei kurzfristig Beschäftigten ist.
Azubis sind keine Minijobber
Azubis sind keine Minijobber! Diese Antwort kann ich immer wieder nur geben, wenn die Frage gestellt wird, ob es nicht auch irgendwie möglich ist, Azubis im 1. Lehrjahr als Minijobber abrechnen zu können. Schließlich ist der Verdienst oft nicht so hoch und da stellen sich viele Betriebe die Frage, ob ich nicht eine schlaue Idee habe, wie sie den Azubis zum Minijobber machen können.
Minijobs: Meldungen in entgeltlosen Monaten
Immer wieder Ärger mit Meldungen in entgeltlosen Monaten bei den Minijobbern. Was gilt eigentlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis eines Minijobbers fortdauert, er aber für einen Monat oder auch mehrere Monate kein Entgelt erhält. Sind hier Meldungen in entgeltlosen Monaten zu erstatten oder nicht. Falls Meldungen in entgeltlosen Monaten zu erstatten sind, welche Meldungen müssen Sie dann im Lohnbüro absetzen.
Welche Bedeutung haben die Wochenstunden bei Minijobs?
Haben die Wochenstunden bei Minijobs eine Bedeutung? Darf bei Minijobs eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden nicht überschritten werden? Gilt noch die Grenze von 15 Wochenstunden bei Minijobs?
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Ist ein BGJ Ausbildung oder Minijob?
BGJ: Ausbildung oder Minijob oder wie muss das BGJ abgerechnet werden?
In vielen Ausbildungsberufen ist ein BGJ (= Berufsgrundjahr) vorgeschrieben. Nun stellt sich für die Lohnabrechner oftmals die Frage: Ist ein BGJ Ausbildung oder Minijob?
Ferienjobber und Urlaub
Ferienjobber und Urlaub – das ist immer wieder ein Thema. Besteht ein Urlaubsanspruch für Ihre Ferienjobber? Diese Frage taucht regelmäßig in den Sommermonaten in den Lohnbüros auf. Die Antwort ist ja, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat. Das bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung, dass diese Urlaubsansprüche auch gewährt werden müssen.
Mindestlohn und Minijob: 8,84 € Stundenlohn sind Pflicht
Mindestlohn und Minijob schließen sich nicht aus. Der Mindestlohn beträgt auch im Minijob mindestens 8,84 € je Stunde seit 1.1.2017. Sofern Sie Ihre Minijobber noch nach dem alten Mindestlohn von 8,50 € je Stunde bezahlen, sollten Sie schleunigst eine Anpassung auf den aktuell gültigen Mindestlohn vornehmen. Ansonsten kann dies eine kostspielige Angelegenheit werden.
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Arbeitslos und Minijob: Gilt die 165-€-Grenze?
Vor einigen Tagen habe ich die Anfrage eines Betriebes mit der Betreffzeile „Arbeitslos und Minijob: Gilt die 165-€-Grenze?“ erhalten. Im ersten Moment war ich etwas perplex, da ich mir keinen richtigen Reim auf die Betreffzeile machen konnte und ehrlich gesagt, habe ich zuerst an einige der typischen Spammails gedacht.
Langsam dämmerte es mir was mit arbeitslos und Minijob zusammen mit einer 165-€-Grenze gemeint sein könnte. Es war nämlich tatsächlich eine reale Anfrage eines Betriebes. Die Lohnsachbearbeiterin schrieb mich an, weil sie mehr über eine 165-€-Grenze für arbeitslose Minijobber erfahren wollte.