Schlagwort-Archive: Minijob

Reinigungskräfte dürfen Minijobgrenze überschreiten

Nach Informationen der Minijob-Zentrale ist bei Reinigungskräften in einem Minijob ein unvorhersehbares Überschreiten auch anzunehmen, wenn der Reinigungsaufwand aufgrund der Corona-Pandemie höher ist als bisher. Damit können auch Reinigungskräfte die Minijobgrenze bis zu fünf Mal innerhalb eines Zeitjahres überschreiten, wenn Mehrarbeit aufgrund der höheren Reinigungsfrequenz gegeben ist.

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Minijobs in der Corona-Krise – Lösungsvorschlag

Betriebe, die Minijobber beschäftigen, stehen derzeit vor einem echten Dilemma. Denn Minijobber erhalten kein Kurzarbeitergeld, so dass die Minijobber in der Corona-Krise im Grunde weiter beschäftigt werden müssen. Tatsächlich ist dies vielfach nicht möglich. Denn i der aktuellen Krise werden die Arbeitskräfte schlicht nicht benötigt.

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Jahresmeldungen 2019 für Minijobber

In der betrieblichen Entgeltabrechnung werden bei der maschinellen Abrechnung die Jahresmeldungen 2019 mit der Januarabrechnung 2020 erzeigt. Das gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und deren Jahresmeldungen 2019. Doch bei den Minijobbern gibt es bei den Jahresmeldungen ein paar Punkte zu beachten.

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Lohnsteuerbescheinigung 2019 auch für Minijobber

Natürlich ist auch für Minijobber die Lohnsteuerbescheinigung 2019 zu erstellen. Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich um einen steuerpflichtigen Minijobbern der nach seinen individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurde. Wurde der Minijobber pauschal mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet, dann entfällt die Lohnsteuerbescheinigung 2019.

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Feiertagszuschlag Heiligabend 2019 auch für Minijobber

Heiligabend und die Weihnachtstage sind nicht für alle Arbeitnehmer freie Tage. In vielen Bereichen sorgen Arbeitnehmer an den Feiertagen für einen reibungslosen Ablauf und Erledigung der anfallenden Arbeiten. Das gilt im Gastronomiebereich, wie im Pflegebereich, in den Krankenhäusern und in vielen anderen Branchen. Vielfach werden in diesen Bereichen auch Minijobber eingesetzt – natürlich an Heiligabend 2019 und den folgenden Feiertagen. Doch wie läuft es eigentlich mit der Zahlung von Feiertagszuschlägen?

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Minijobs – Jahresabschlussarbeiten

Bei der Lohnabrechnung von Minijobbern stellen sich bei vielen Betrieben regelmäßig zum Jahresende Fragen, welche Arbeiten zum Jahresabschluss speziell für die Minijobber anfallen. Grund genug sich den Jahresabschlussarbeiten bei Minijobs näher zu widmen.

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Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs

Der Jahreswechsel in der Lohnabrechnung ist häufig mit weiteren Belastungen oder manchmal auch Entlastungen verbunden. So schauen viele Arbeitgeber zum Jahreswechsel bei den Rechenwerten und Berechnungssätzen ganz genau hin. Denn oft wird durch kleine Anpassungen die Arbeitgeberbelastung deutlich erhöht. Doch was gilt zum neuen Jahr 2020?

 

Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs unverändert

Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2020 unverändert zum Vorjahr. Zwar sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2020 und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung steigt. Auswirkungen auf die Arbeitgeberbelastung bei Minijobbern hat dies jedoch alles nicht. Die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent) und Rentenversicherung (15 Prozent) bleiben unverändert zum Jahr 2019.

Auch der Pauschsteuersatz (2 Prozent Pauschsteuer) bleibt unverändert, so dass die Kosten für Ihre Minijobber auf dem Papier zunächst unverändert bleiben.

Die Insolvenzgeldumlage verbleibt ebenfalls bei dem Prozentsatz des Vorjahres, so dass es keine zusätzliche Belastung für die Betriebe ab 2020 seitens der Beitragssätze gibt.

Beispiel:

Ein Minijobber verdient monatlich 450 Euro.

Arbeitgeberbelastung:

Krankenversicherung: 13 % x 450 EUR     = 58,50 EUR

Rentenversicherung: 15 % x 450 EUR       = 67,50 EUR

Pauschsteuer: 2 % x 450 EUR                     = 9,00 EUR

Insolvenzgeldumlage: 0,06 % x 450 EUR = 0,27 EUR

Gesamt:                                                            135,27 EUR

Anmerkung: Die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitragssatzes hat für Minijobber keine Auswirkungen, da keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfallen.

 

Minijob-Umlagebeiträge 2020 unverändert

Für viele Betriebe fallen die Umlagebeiträge U1 und U2 als zusätzliche Arbeitgeberbelastung noch an. Hier hängt die Beitragshöhe (und Erstattungshöhe) stets von der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale für Minijobber ab.

Nach aktuellem Stand ändern sich die Umlagesätze der Minijob-Zentrale 2020 nicht. Es bleibt bei den moderaten Umlagesätzen von 0,9 Prozent (U1 bei 80 Prozent Erstattung) und 0,19 Prozent (U2 – 100 Prozent Erstattung).

Fortsetzung des Beispiels:

U1-Umlagebelastung: 0,9 % x 450 EUR    = 4,05 EUR

U2-Umlagebelastung: 0,19 % x 450 EUR = 0,86 EUR

 Update: Ab 1.10.2020 erhöht die Minijob-Zentrale die Umlagebeiträge.

 

Keine Beitragserhöhung, dennoch höhere Arbeitgeberkosten

Zwar werden die Kosten für die Betriebe auf dem Papier nicht höher. Dennoch verteuern sich für die Betriebe die Arbeitskosten ab 2020. Durch die Erhöhung des Mindestlohns kommt es bei einigen Minijobbern zu einer Lohnerhöhung und damit zusätzlich zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten.

Infos zum Mindestlohn 2020.

Mindestlohn – auch Bereitschaftszeiten sind zu vergüten

Bereitschaftszeiten sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeitet, aber jederzeit zur Arbeit bereit sein muss. Strittig ist vielfach, ob diese Zeiten nach dem Mindestlohn zu vergüten sind.

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Zuschuss zur Internetnutzung und Minijobgrenze

Betriebe haben die Möglichkeit Zuschüsse zur Internetnutzung an Arbeitnehmer zu zahlen und diese unter bestimmten Voraussetzungen pauschal zu versteuern. Bei Minijobbern besteht hier die Gefahr, dass dies die Einhaltung der Minijobgrenze gefährden kann, wenn die Pauschalierungsvorschriften nicht erfüllt sind.

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