Schlagwort-Archive: Feiertagszuschlag

Feiertagszuschlag Heiligabend 2019 auch für Minijobber

Heiligabend und die Weihnachtstage sind nicht für alle Arbeitnehmer freie Tage. In vielen Bereichen sorgen Arbeitnehmer an den Feiertagen für einen reibungslosen Ablauf und Erledigung der anfallenden Arbeiten. Das gilt im Gastronomiebereich, wie im Pflegebereich, in den Krankenhäusern und in vielen anderen Branchen. Vielfach werden in diesen Bereichen auch Minijobber eingesetzt – natürlich an Heiligabend 2019 und den folgenden Feiertagen. Doch wie läuft es eigentlich mit der Zahlung von Feiertagszuschlägen?

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SFN-Zuschläge bei Krankheit im Minijob

Minijobber erhalten auch SFN-Zuschläge (Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge), wenn sie zu den begünstigten Zeiten arbeiten. Vorausgesetzt natürlich, dass im Betrieb diese SFN-Zuschläge auch gezahlt werden. Grundsätzlich sind diese SFN-Zuschläge in bestimmten Grenzen steuerfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeitsleistung gezahlt werden.

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Unbezahlter Urlaub im Minijob ist möglich

Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Doch ist dieser Urlaubsanspruch bereits verbraucht, bleibt auch dem Minijobber nur die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen.

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Wenn Zuschläge im Minijob den Status gefährden – Grundlohnhöhe – Teil 2

Die SFN-Zuschläge im Minijob können in bestimmten Fällen (teilweise9 beitragspflichtig zur Sozialversicherung sein. Auch wenn diese Fälle in aller Regel echte Ausnahmen sind, sollte jeder Lohnabrechner wissen, wann Zuschläge im Minijob den Status gefährden.

Steuerfreie SFN-Zuschläge sind nicht immer sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Grundlohns spielt hierbei nämlich eine wichtige Rolle. Der Grundlohn ist nämlich nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Steuer und auch in der Sozialversicherung steuerfrei bzw. beitragsfrei.

Übersteigt der Grundlohn diese Werte, so ist der Zuschlag auf den übersteigenden Teil nicht mehr beitragsfrei, sondern beitragspflichtig. Dies kann wiederum zu einem Überschreiten der Minijobgrenze führen

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Feiertagszuschlag Ostern 2019 auch für Minijobber

Natürlich erhalten auch Ihre Minijobber einen Feiertagszuschlag Ostern 2019, wenn der Betrieb Feiertagszuschläge zahlt und die Minijobber Ostern 2019 im Einsatz waren. Die Höhe des Feiertagszuschlags Ostern 2019 ist vom Grundlohn, der Stundenanzahl sowie der vereinbarten Zuschlagshöhe abhängig. Wenn einige Eckpunkte berücksichtigt werden, können die Feiertagszuschläge steuerfrei ausgezahlt werden.

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Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber

Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.

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Minijob: Feiertagslohn an Christi Himmelfahrt

Auch Minijobber erhalten Feiertagslohn an Christi Himmelfahrt. Denn es handelt sich um einen gesetzlichen Feiertag. Hätte der Minijobber an diesem Tag regulär gearbeitet, so erhält er Entgeltfortzahlung für diesen Feiertag. Er muss letztlich so gestellt werden, als hätte er regulär gearbeitet.

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Fester Eurobetrag als Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge

Ist ein fester Eurobetrag als Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge zulässig? Die Frage lässt sich wie so oft mit einem ja, aber… beantworten. Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings sollten Sie im Betrieb ein paar Dinge beachten.
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Feiertagszuschläge und Minijob – so berechnen Sie die Zuschläge

Die Frage ob Feiertagszuschläge und Minijob zu zahlen sind, ist vielfach keine Frage mehr in den Betrieben. Auch im Minijob werden Feiertagszuschläge gezahlt. Dies ist in vielen Branchen mittlerweile üblich und in Anbetracht der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften in vielen Fällen auch nachvollziehbar.

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Welche Bedeutung haben die Wochenstunden bei Minijobs?

Haben die Wochenstunden bei Minijobs eine Bedeutung? Darf bei Minijobs eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden nicht überschritten werden? Gilt noch die Grenze von 15 Wochenstunden bei Minijobs?

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