Schlagwort-Archive: Arbeitszeit

Beamter im Minijob – günstig für den Betrieb

Ein Beamter im Minijob – das allein sorgt teilweise schon für einen Lacher. Aber Spaß beiseite. Natürlich gibt es genügend Beamte, die neben der Tätigkeit als Beamter noch einen Minijob ausüben (müssen). Die Beurteilung in der Lohnabrechnung ist hier nicht immer ganz einfach.

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Elektronischer Lohnnachweis für kurzfristige Aushilfen

Für das Kalenderjahr 2017 ist ein elektronischer Lohnachweis für kurzfristige Aushilfen zu erstellen. Die kurzfristigen Aushilfen sind – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – im elektronischen Lohnnachweis zu melden und zu versenden.

Der elektronische Lohnnachweis soll bereits seit 2016 von den Betrieben an die Unfallversicherung übermittelt werden. Das klappt bereits oft sehr gut, aber viele Betriebe nutzen das neue elektronische Verfahren noch nicht. So haben im Jahr 2016 beispielsweise mehr als die Hälfte aller Betriebe dieses elektronische Lohnnachweisverfahren nicht eingesetzt.

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Neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger auch im Minijob

Ab 1.1.2018 gilt ein neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger. Interessant sind hier besonders die Einstufung ab 1.1.2018 der Minijobber im Gebäudereinigerhandwerk, die für die Innenreinigung zuständig sind sowie die neuen Einstufungen für die Minijobber, die mit der Glas- oder Fassadenreinigung betraut sind. Am 22.2.2018 hat das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.

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Vollarbeiterrichtwert im elektronischen Lohnnachweis für Stundenermittlung nutzen

Vollarbeiterrichtwert im elektronischen Lohnnachweis? Was bedeutet das denn? Gerade für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen bringt der elektronische Lohnnachweis an die Unfallversicherung derzeit einige Probleme bei der Zusammenstellung der Arbeitsstunden im Lohnnachweis mit sich. Gewußt wie, lassen sich die Probleme bei der Stundenermittlung aber oft lösen.

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Die 5 häufigsten Fehler bei Arbeitszeitaufzeichnungen der Minijobber

Vermeiden Sie diese Fehler bei Arbeitszeitaufzeichnungen der Minijobber und Sie können entspannt die nächsten Betriebsprüfungen abwarten. Die Arbeitszeiten bei Minijobbern und kurzfristigen Aushilfen aufzuzeichnen ist ein absolutes Muss. Keine Arbeitszeitaufzeichnungen vorweisen zu können bedeuten in aller Regel Bußgelder für den Betrieb und auf diese Nachzahlungen möchten Sie sicher verzichten.

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Machen Sie auch die 5 häufigsten Fehler bei Minijobbern in der Lohnabrechnung?

Das sind die 5 häufigsten Fehler bei Minijobbern. Was sich zuerst vollmundig anhört, ist leider oft Realität in der Lohnabrechnung. Im Eifer des Gefechts wird schnell mal ein Antrag vergessen oder eine Bescheinigung oder ein Beleg wird nicht in die Entgeltunterlagen abgelegt. Das muss aber nicht sein, wie Ihnen die folgende Übersicht zeigt.

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Urlaubsanspruch von Minijobbern bei Kündigung

Kündigt ein Minijobber, so stellt sich oft die Frage, wie hoch der Urlaubsanspruch von Minijobbern bei Kündigung ist? Wie so oft kommt es auf ein paar weitere Bedingungen an, um den Urlaubsanspruch konkret zu bestimmen.

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Zuschläge bei Mindestlohn und Minijob

Die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) beziehen sich in aller Regel auf den Grundstundenlohn – somit sind diese Zuschläge bei Mindestlohn-Entlohnung auch aus dem Mindestlohn zu zahlen. Eine Berechnung aus einem niedrigeren Stundengrundlohn ist nicht zulässig.  Das hat auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden (BAG-Urteil vom 20.9.2017; Az: 10 AZR 171/16).

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Minijobber ist erforderlich. Denn Minijobber sind in diesem Zusammenhang wie Ihre übrigen Arbeitnehmer auch zu behandeln. Das heißt neben den Arbeitnehmerrechten, wie der Anspruch auf Lohnfortzahlung, hat der Minijobber natürlich auch Pflichten, wenn er arbeitsunfähig erkrankt.

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Zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung

Übt ein Minijobber einen zweiten Minijob neben seiner Hauptbeschäftigung aus, wird es kompliziert in der Lohnabrechnung. Denn im Gegensatz zum ersten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung, ist ein zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen.

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