Neuer Mindestlohn

Neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger auch im Minijob

Ab 1.1.2018 gilt ein neuer Mindestlohn für Gebäudereiniger. Interessant sind hier besonders die Einstufung ab 1.1.2018 der Minijobber im Gebäudereinigerhandwerk, die für die Innenreinigung zuständig sind sowie die neuen Einstufungen für die Minijobber, die mit der Glas- oder Fassadenreinigung betraut sind. Am 22.2.2018 hat das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt.