Feiertagszuschlag am 1. Mai auch für Minijobber

Den Feiertagszuschlag am 1. Mai können Sie auch für Minijobber zahlen. Für Arbeiten am 1. Mai – dem Tag der Arbeit – können Sie einen Feiertagszuschlag von bis zu 150 % steuer- und beitragsfrei auszahlen. Damit können Sie den Stundenlohn Ihrer Minijobber verdoppeln, ohne dass dafür Extra-Beiträge fällig werden.

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Nach der Elternzeit kein Anspruch auf exakt dieselbe Stelle

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch nach der Elternzeit auf denselben Arbeitsplatz. Als Arbeitgeber sollten Sie dies wissen. Denn Sie müssen nach dem Ende der Elternzeit den vorherigen Arbeitsplatz nicht für den zurückkehrenden Arbeitnehmer frei räumen. Vielmehr können Sie den zurückkehrenden Arbeitnehmer auch auf einen anderen Arbeitsplatz einsetzen.

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Grenze der Lohnsteuerpauschalierung für Kurzfristige rückwirkend ab 1.1.2017 erhöht

Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) wird rückwirkend ab 1.1.2017 die Tagesgrenze für die Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristigen Aushilfen auf 72 € angehoben.

Die Anpassung dieser Tagesgrenze, die bislang 68 € täglich betrug, ist aufgrund der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2017 auf 8,84 € nötig geworden.

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Minijob von Studenten in der Lohnabrechnung

Ein Minijob von Studenten wirft vielfach Fragen im Lohnbüro auf. Es geht also darum, ob es Besonderheiten gibt, die Sie im Lohnbüro beachten sollten.

Übt ein Student eine Beschäftigung aus, so sollten Sie zunächst einmal schauen, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung, also einen Minijob oder eine kurzfristige Aushilfstätigkeit, handelt. Ist dies der Fall, so gelten die „herkömmlichen Regelungen“ für die Beschäftigung von Geringfügigen.

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Das ist das Werkstudenten-Privileg

Wenn es um die Beschäftigung von Studenten im Betrieb geht, wird oft vom Werkstudenten-Privileg gesprochen. Doch was ist dieses besondere „Werkstudenten-Privileg“ überhaupt und wie nutzen Sie es in der Lohnabrechnung.

Kaum Sozialversicherungsbeiträge beim Werkstudenten-Privileg

Studenten, die neben dem Studium arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren genießen besondere Regelungen (Privilegien) aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht. So zahlen Sie unter bestimmten Voraussetzungen (fast) keine Sozialversicherungsbeiträge, wenn Sie unter das Werkstudenten-Privileg fallen.

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Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen

Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen ist in vielen Branchen ein beliebtes und sinnvolles Mittel, um Arbeitsspitzen zu bewältigen. Vielfach werden Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie und natürlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie sollten dabei aber einige Regelungen kennen, um bei der nächsten Betriebsprüfung nicht nachzahlen zu müssen. In diesem Artikel behandele ich die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.

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Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigungen sind gerade in Spitzenauftragslagen sehr beliebt. Allerdings gibt es hierbei einiges zu beachten, insbesondere die Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen sorgt immer wieder für Verwirrung in den Lohnbüros. Daher stelle ich Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Punkte zum Thema Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor.

Im Zusammenhang mit kurzfristigen Beschäftigungen liegt Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Beschäftigungen vor, wenn diese Beschäftigung für den Arbeitnehmer von wirtschaftlicher Bedeutung ist. Hierbei müssen Sie aber keine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der persönlichen Verhältnisse, also der konkreten Einkommensverhältnisse, des Arbeitnehmers vornehmen. Vielmehr müssen Sie die Beschäftigungsverhältnisse prüfen.

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Müssen Minijobber Überstunden leisten?

Ob Minijobber Überstunden leisten müssen, ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Denn in vielen Arbeitsverträgen sind feste Arbeitszeiten vereinbart, so dass damit die Arbeitspflichten des Minijobbers erfüllt sind.

Demnach muss ein Minijobber im Grunde keine Überstunden leisten. Ausgenommen davon sind lediglich besondere Ausnahmefälle, wie beispielsweise Überschwemmungen, Brände oder andere Notsituationen im Betrieb. Dann muss auch ein Minijobber aufgrund seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber Überstunden leisten. Ansonsten gibt es aber keine grundsätzliche Pflicht für Minijobber Überstunden zu leisten.

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Grundlohnberechnung für SFN-Zuschläge

Die Grundlohnberechnung für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge ist oft ein kompliziertes Terrain für das Lohnbüro. Gerade bei Minijobbern stellt sich daher oft die Frage, welche Lohnarten sind bei der Grundberechnung zu berücksichtigen – und natürlich welche nicht.

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Steuer-ID online für Minijobber abfragen

Wenn Sie Ihre Minijobber nach der Steuerklasse abrechnen wollen, benötigen Sie die Steuer-ID des Minijobbers – Sie können diese Steuer-ID online anfordern. Ein direkter Online-Abruf der Steuer-ID ist aber (noch) nicht möglich. Vielmehr können Sie die Steuer-ID derzeit nur online anfordern und der Arbeitnehmer erhält diese dann per Post zugesandt.

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