Der Übungsleiterfreibetrag 2021 steigt auf 3.000 Euro jährlich. Davon profitiere zahlreiche Trainer, Betreuer und sonstige Übungsleiter. Denn vielfach arbeiten die Übungsleiter in einem Minijob inklusive des Übungsleiterfreibetrags.
Auch für Minijobber ist eine Lohnsteuerbescheinigung 2020 auszustellen. Allerdings nur, wenn der Minijobber auch mit einer Steuerklasse abgerechnet worden ist. Der Großteil der Minijobber erhält hingegen keine Lohnsteuerbescheinigung 2020, da die Abrechnung mit der Pauschsteuer erfolgt ist.
Die Arbeitgeberbelastung 2021 bei Minijobs steigt leicht. Größere Beitragssatzsteigerungen sind auch bei den Minijobs ausgeblieben. Dennoch steigen die Beiträge für Minijobbern auf Seiten der Arbeitgeber im Vergleich zum Vorjahr leicht.
Der Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte, Krankenkassen und Kliniken hat beschlossen die erleichterte Krankschreibung bei Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen bis zum 31.3.2021 zu verlängern. Somit ist die telefonische Krankschreibung nun für drei weitere Monate möglich.
Nachdem der Bundesrat am 27.11.2020 dem Beschäftigungssicherungsgesetz zugestimmt hat, ist klar, dass die Insolvenzgeldumlage 2021 steigt. Ab 1.1.2021 beträgt sie 0,12 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.
Zum Ende eines jeden Jahres freuen sich viele Arbeitnehmer auf das Weihnachtsgeld. Teilweise sind dies Einmalzahlungen bis zu einem vollen Monatsgehalt, die die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Gehalt im November oder Dezember eines Jahres erhalten. Doch was gilt für Minijobber? Geht das überhaupt: Weihnachtsgeld und Minijob?
Am 30.10.2020 ist im Bundesanzeiger der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bekannt gegeben worden. Dieser steigt 2021 auf 1,3 Prozent. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ändert sich auch der Faktor „F“ und damit die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für Midijobber 2021.
Die Corona-Pandemie hält die Betriebe weiter in Atem. Im November 2020 werden erneut zahlreiche Betriebe aufgrund der staatlichen Maßnahmen geschlossen. Für die Arbeitnehmer dieser Betriebe gelten bereits seit März 2020 bessere Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Doch Minijobber profitieren von diesen Regelungen nicht. Denn es gibt immer noch kein Kurzarbeitergeld für Minijobber.
Ist ein Minijobber keinen vollen Kalendermonat beschäftigt, so gilt dennoch die volle Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro je Monat. Bei der Geringfügigkeitsgrenze handelt es sich nämlich um eine Monatsgrenze, die nicht anteilig zu berechnen ist.
Arbeitnehmer, die neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob ausüben, wollen regelmäßig ihr Nettoeinkommen aufbessern. Doch was muss im Lohnbüro beachtet werden, wenn ein Arbeitnehmer einen Minijob zusätzlich aufnimmt?