Archiv der Kategorie: Midijob

Neuer Faktor F 2021 – Berechnungsformel Midijobs 2021

Am 30.10.2020 ist im Bundesanzeiger der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bekannt gegeben worden. Dieser steigt 2021 auf 1,3 Prozent. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ändert sich auch der Faktor „F“ und damit die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für Midijobber 2021.

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Ausbildung als Midijob – das geht nicht

Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat üben einen Midijob aus. Offiziell wird hier von einem Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich gesprochen. Auszubildende liegen mit ihrer Ausbildungsvergütung regelmäßig im Midijobbereich. In der Ausbildung gelten die Midijobregelungen allerdings nicht.

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Neuer Faktor F 2020 – Berechnungsformel Midijobs 2020

Am 28.10.2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bekannt gegeben. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ändert sich auch der Faktor „F“ und damit die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für Midijobber.

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Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2020 steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt 2020 auf 1,1 Prozent. Dies ist ein Plus von 0,2 Prozentpunkten.Damit erreicht der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2020 den höchsten Wert seit Jahren. In der Lohnabrechnung begegnen Ihnen der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei der Abrechnung von Geringverdienern, Midijobbern und privat krankenversicherten Arbeitnehmern.

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Midijob ist Nebenjob

Übt ein Arbeitnehmer einen Nebenjob in Ihrem Betrieb innerhalb des Übergangsbereichs aus, so müssen Sie beitragsrechtlich einiges beachten. Es stellt sich hier nämlich die Frage, ob das Gesamtentgelt des Arbeitnehmers aus der Hauptbeschäftigung und der Nebenbeschäftigung bei Ihnen auch noch innerhalb des Übergangsbereichs liegt.

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Vergleich Minijob und Midijob

Minijobs und Midijobs werden im täglichen Sprachgebrauch oft durcheinander gebracht. Die ähnliche Schreib- und Sprachweise sorgen hier oft für Verwirrung. Doch schaut man sich diese Beschäftigungsarten genauer an, so sind deutliche Unterschiede auszumachen. Diese Unterschiede sollten Sie im Lohnbüro kennen, wenn es um die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen geht.

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Midijobs 2019 – Gleitzone wird zum Übergangsbereich

Ab 1.7.2019 wird die Gleitzone zum Übergangsbereich. Aber nicht nur der Name für die Midijobs ändert sich, sondern auch der Personenkreis der Midijobber wird wesentlich größer. Denn neben dem Namen ändert sich auch der Entgeltbereich für die Midijobber auf 1.300 Euro monatlich. Damit sind ziemlich weitreichende Änderungen im Lohnbüro ab Juli 2019 zu berücksichtigen.

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Mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben

Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben? Diese Frage stellen sich viele Minijobber, wenn sie neben einem bestehenden Minijob einen weiteren Minijob ausüben möchten. Die Antwort ist – wie so oft – mit einem „ja, aber…“ verbunden. Es kommt natürlich auf die Einzelheiten an. Wichtig bei den folgenden Ausführungen: Es darf kein versicherungspflichtiger Hauptjob ausgeübt werden.

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Midijobs – neue Midijobformel 2019

Ab 1.7.2019 gibt es Änderungen bei den Midijobs und eine neue Midijobformel 2019. Zwar belieben die grundsätzlichen Regelungen im Midijobbereich unverändert. Dennoch verändert sich die bisherige Midijobformel ab 1. Juli 2019 und für alle Midijobber gilt dann die neue Midijobformel.

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