Zum 1.1.2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro brutto je Stunde. Die Anhebung des Mindestlohns dürfte zahlreiche Minijobber freuen, die bislang weniger verdient haben. Für Arbeitgeber bedeutet die Anhebung des Mindestlohns einen Anstieg der Lohnkosten.
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Mindestlohn von 12 Euro gilt ab Oktober 2022
Ab 1.10.2022 gilt ein Deutschland ein Mindest-Stundenlohn von 12 Euro je Stunde. Unter diesem Wert, darf im Grunde kein Arbeitnehmer mehr beschäftigt werden. Das gilt übrigens auch für Minijobber und Aushilfen.
Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro geplant
Die neue Regierung wird die Minijobgrenze 2022 voraussichtlich auf 520 Euro im Monat erhöhen. Gleichzeitig soll dabei auch der Mindestlohn erhöht werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Minijobs. Update 29.1.2022: ab 1.10.2022 soll die Änderung kommen)
Mindestlohn Gebäudereiniger-Handwerk steigt
Der Mindestlohn für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk ist bereits zum 1.12.2020 gestiegen. Damit gelten nun bundeseinheitliche Mindestlöhne im Gebäudereinigungsgewerbe. Ab Dezember profitieren aber nur die Arbeitnehmerin den neuen Ländern vom Anstieg des Mindestlohns. Der Mindestlohn ist auch für Minijobber zu zahlen.
Arbeitszeitaufzeichnungen für Minijobber
Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist für Minijobbern zwingend vorgeschrieben. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer und im Extremfall zu Bußgeldern.
Neuer Pflegemindestlohn ab 1.7.2020
Erst zum Beginn 2020 stiegt der Pflegemindestlohn für die Arbeitgeber im Pflegebereich. Nun kommt ab 1.7.2020 die nächste Erhöhung in diesem Bereich auf die Betriebe zu. Die Pflegekommission hat sich nämlich auf neue Pflegemindestlöhne geeinigt. Aber es gibt noch mehr Neuerungen.
Pflege-Mindestlohn steigt 2020 auch für Minijobber
Für Minijobber in Pflegebetrieben gibt es eine Lohnerhöhung, wenn sie bislang noch unterhalb des aktuellen Pflege-Mindestlohns 2020 liegen. Es gelten hier auch 2020 noch unterschiedliche Stundensätze für die alten und neuen Länder beim Pflege-Mindestlohn.
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Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs
Der Jahreswechsel in der Lohnabrechnung ist häufig mit weiteren Belastungen oder manchmal auch Entlastungen verbunden. So schauen viele Arbeitgeber zum Jahreswechsel bei den Rechenwerten und Berechnungssätzen ganz genau hin. Denn oft wird durch kleine Anpassungen die Arbeitgeberbelastung deutlich erhöht. Doch was gilt zum neuen Jahr 2020?
Arbeitgeberbelastung 2020 bei Minijobs unverändert
Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber bleibt 2020 unverändert zum Vorjahr. Zwar sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 2020 und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung steigt. Auswirkungen auf die Arbeitgeberbelastung bei Minijobbern hat dies jedoch alles nicht. Die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent) und Rentenversicherung (15 Prozent) bleiben unverändert zum Jahr 2019.
Auch der Pauschsteuersatz (2 Prozent Pauschsteuer) bleibt unverändert, so dass die Kosten für Ihre Minijobber auf dem Papier zunächst unverändert bleiben.
Die Insolvenzgeldumlage verbleibt ebenfalls bei dem Prozentsatz des Vorjahres, so dass es keine zusätzliche Belastung für die Betriebe ab 2020 seitens der Beitragssätze gibt.
Beispiel:
Ein Minijobber verdient monatlich 450 Euro.
Arbeitgeberbelastung:
Krankenversicherung: 13 % x 450 EUR = 58,50 EUR
Rentenversicherung: 15 % x 450 EUR = 67,50 EUR
Pauschsteuer: 2 % x 450 EUR = 9,00 EUR
Insolvenzgeldumlage: 0,06 % x 450 EUR = 0,27 EUR
Gesamt: 135,27 EUR
Anmerkung: Die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitragssatzes hat für Minijobber keine Auswirkungen, da keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfallen.
Minijob-Umlagebeiträge 2020 unverändert
Für viele Betriebe fallen die Umlagebeiträge U1 und U2 als zusätzliche Arbeitgeberbelastung noch an. Hier hängt die Beitragshöhe (und Erstattungshöhe) stets von der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale für Minijobber ab.
Nach aktuellem Stand ändern sich die Umlagesätze der Minijob-Zentrale 2020 nicht. Es bleibt bei den moderaten Umlagesätzen von 0,9 Prozent (U1 bei 80 Prozent Erstattung) und 0,19 Prozent (U2 – 100 Prozent Erstattung).
Fortsetzung des Beispiels:
U1-Umlagebelastung: 0,9 % x 450 EUR = 4,05 EUR
U2-Umlagebelastung: 0,19 % x 450 EUR = 0,86 EUR
Update: Ab 1.10.2020 erhöht die Minijob-Zentrale die Umlagebeiträge.
Keine Beitragserhöhung, dennoch höhere Arbeitgeberkosten
Zwar werden die Kosten für die Betriebe auf dem Papier nicht höher. Dennoch verteuern sich für die Betriebe die Arbeitskosten ab 2020. Durch die Erhöhung des Mindestlohns kommt es bei einigen Minijobbern zu einer Lohnerhöhung und damit zusätzlich zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten.
Mindestlohn – auch Bereitschaftszeiten sind zu vergüten
Bereitschaftszeiten sind Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeitet, aber jederzeit zur Arbeit bereit sein muss. Strittig ist vielfach, ob diese Zeiten nach dem Mindestlohn zu vergüten sind.
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Voraussetzungen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
Viele Betriebe werden mit dem Wunsch von Aushilfen konfrontiert, dass die Aushilfen gern als geringfügig entlohnt Beschäftigte tätig sin wollen. Aber welche Voraussetzungen gelten dafür. Was muss der Betrieb dabei beachten?
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