Minijob-Zentrale erhöht U1 Beiträge 2023

Ab 1.1.2023 stiegen für Betriebe, die Minijobber beschäftigen die U1-Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale. Nachdem zum Beginn des Jahres die U1-Beiträge bei der Minijob-Zentrale noch gesenkt worden sind, steigen diese ab 2023 wieder an.

Bei den Minijobs ist für die Arbeitgeber in den letzten Monaten einiges in Bewegung. Nachdem die Minijobgrenze zum 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben worden ist, steigen für viele Minijob-Betriebe die U1 Beiträge.

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Midijobs – neue Entgeltgrenzen ab Oktober 2022

Zum 1.10.2022 hat der Gesetzgeber die Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich erhöht. Damit steigt auch die untere Entgeltgrenze des Übergangsbereichs oder auch Midijobbereichs an. Denn da wo die Minijobs enden, beginnen die Midijobs. Damit aber nicht genug. Auch die obere Entgeltgrenze der Midijobs ist angepasst worden.

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Steuerentlastungsgesetz 2022 und Minijobs

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist auf den Weg gebracht und tritt kurzfristig in Kraft. Aus Sicht der zahlreichen Minijobber ist es eine Enttäuschung, da die Minijobber von den Steuerentlastungen nicht profitieren. „Update: Minijobber, die nach 2 % Pauschsteuer abgerechnet werden, erhalten auch die Energiepreispauschale.“

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