Maximal 10 Stunden Arbeitszeit im Minijob

Die Arbeitszeit eines Minijobbers ist begrenzt. Zwar steht keine Stundenobergrenze im Gesetz. Dennoch sollten Minijobber und Arbeitgeber die Obergrenze von 10 Stunden je Woche im Kopf haben, wenn es um die Beschäftigungen von Minijobbern geht. Grund ist der Mindestlohn. Diese 10 Stunden sind aber die maximale Wochenstundenzahl. Oft sind die möglichen Wochenstunden geringer.

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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Altersvollrentnern

Bezieher einer Altersvollrente sind nach Ablauf des Kalendermonats in dem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, rentenversicherungsfrei. Das gilt auch für einen Minijob. Daher kann hier der Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht entbehrlich sein. Es besteht allerdings die Möglichkeit per Antrag (wieder) rentenversicherungspflichtig zu werden.

Rentenversicherungsfreiheit bei Altersvollrentnern

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze sind Altersvollrentner rentenversicherungsfrei. Konkret: Für eine Beschäftigung eines Altersvollrentners gilt, dass die Rentenversicherungsfreiheit nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht ist, eintritt. Ab diesem Zeitpunkt ist damit die Rentenversicherungspflicht bei einem Minijobber nicht mehr gegeben.

Beispiel:

Albert Alt (68 Jahre) hat die Regelaltersgrenze bereits erreicht und ist Altersvollrentner.

Er beginnt zum 1.4.2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Da Herr Alt die Regelaltersgrenze bereits überschritten hat, ist er rentenversicherungsfrei im Minijob. Sein Arbeitgeber muss aber dennoch den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen.

 

Dies bedeutet für einen Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze, dass kein Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht mehr nötig ist.

Der beschäftigte Rentner im Minijob zahlt somit keinen Eigenanteil zur Rentenversicherung (mehr). Als Arbeitgeber ist aber dennoch der Pauschalbeitrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung zu zahlen. Von diesem ist der Arbeitgeber dann leider nicht befreit.

 

Rentenversicherungspflicht möglich – Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Altersvollrentner in einem Minijob können auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, wenn sie eine entsprechende Erklärung dazu gegenüber dem Arbeitgeber abgeben. Diese Verzichtserklärung kann nur für die Zukunft wirken – also nicht rückwirkend beantragt werden. Diese Möglichkeit gilt bereits seit 1.1.2017.

Macht ein Altersvollrentner von dieser Verzichtsmöglichkeit Gebrauch, so ist er (trotz Erreichen der Regelaltersgrenze) in dem Minijob rentenversicherungspflichtig und zahlt den Eigenanteil zur Rentenversicherung (aktuell 3,6 Prozent).

Regelaltersgrenze in Deutschland

Die Regelaltersgrenze hat zahlreiche Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung von Beschäftigten. Denn abhängig von der (geltenden) Regelaltersgrenze, sind Besonderheiten bei der Beurteilung hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht und Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung zu beachten. Anders formuliert, das Erreichen der Regelaltersgrenze kann vor Beitragspflicht schützen.

Dies gilt jedoch meist nicht für den Arbeitgeber. Im Lohnbüro sollten Sie das Thema Regealtersgrenze jedoch im Blick haben und wissen, wann welche Beschäftigten(jahrgänge) die regelaltersgrenze erreichen.

Beschäftigte sollten sich ebenso über „ihre Regelaltersgrenze“ frühzeitig informieren, denn ab dem Zeitpunkt ist der Bezug einer (regulären) Altersrente möglich. Ebenso bedeutet das Erreichen der Regelaltersgrenze oftmals automatisch das Ende des Arbeitslebens. Denn in zahlreichen Arbeitsverträgen ist diese als Beschäftigungsende vermerkt.

Es lohnt sich also die Regelaltersgrenze etwas genauer zu betrachten.

 

Regelaltersgrenze

Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 in Ein-Monats-Schritten und von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten. Für Personen, die zwischen 1946 und 1963 geboren sind, gilt somit noch eine Regelaltersgrenze von „unter 67“.

Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze
bis 1946 65 Jahre
1947 65 Jahre und 1 Monat
1948 65 Jahre und 2 Monate
1949 65 Jahre und 3 Monate
1950 65 Jahre und 4 Monate
1951 65 Jahre und 5 Monate
1952 65 Jahre und 6 Monate
1953 65 Jahre und 7 Monate
1954 65 Jahre und 8 Monate
1955 65 Jahre und 9 Monate
1956 65 Jahre und 10 Monate
1957 65 Jahre und 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre und 2 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate
1963 66 Jahre und 10 Monate
1964 67 Jahre

Die Regelaltersgrenze ist übrigens in Ihrer Lohnsoftware oftmals bereits integriert, so dass Sie rechtzeitig über das Erreichen der Grenze informiert werden.

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Inflationsausgleichsprämie auch für Minijobber

Bereits seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Damit hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, um die Inflationsauswirkungen bei den Arbeitnehmern zu dämpfen.

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Mindestlohn Gebäudereiniger 2023

Der Mindestlohn für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk ist bereits zum 1.10.2022 gestiegen. Zeitgleich mit der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns, wurden auch die Lohnuntergrenze im Gebäudereinigerhandwerk angepasst. Der Mindestlohn ist auch für Minijobber zu zahlen. 2023 ist keine erneute Anpassung des Mindestlohns vorgesehen. Diese soll aber ab 1.1.2024 folgen.

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Lohnsteuerbescheinigung 2022 und Minijobber

Die Lohnsteuerbescheinigung 2022 ist für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu erstellen, die bis 31.12.2022 oder darüber hinaus bei Ihnen beschäftigt waren. Das gilt auch für Minijobber. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen steuerpflichtigen Minijobbern der nach seinen individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurde. Wurde der Minijobber pauschal mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet, dann entfällt die Lohnsteuerbescheinigung 2022.

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Wechsel von Versicherungspflicht zum Minijob

Immer wieder wechseln Arbeitnehmer aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen geringfügig entlohnten Minijob. Für den Arbeitnehmer hat dies oftmals den Vorteil, dass im Verhältnis zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein vergleichsweise deutlich höheres Nettoentgelt erzielt wird. Als Arbeitgeber gilt es bei dem Wechsel jedoch einiges zu beachten.

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Minijobs – Arbeitgeberkosten 2023

Minijobs sind nach wie vor eine beliebte Beschäftigungsform. Gerade für viele Arbeitnehmer ist der Minijob ein echter Gewinnbringer, weil hier brutto für netto gearbeitet werden kann. Denn zahlreiche Arbeitnehmer n unter den höhen Sozialversicherungsbeiträgen bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.

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