Lohnsteuerbescheinigung 2022 und Minijobber

Lohnsteuerbescheinigung 2022 und Minijobber

Lohnsteuerbescheinigung 2022

Die Lohnsteuerbescheinigung 2022 ist für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu erstellen, die bis 31.12.2022 oder darüber hinaus bei Ihnen beschäftigt waren. Das gilt auch für Minijobber. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen steuerpflichtigen Minijobbern der nach seinen individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurde. Wurde der Minijobber pauschal mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet, dann entfällt die Lohnsteuerbescheinigung 2022.

Lohnsteuerbescheinigung 2022 für alle steuerpflichtigen Minijobber

Die Lohnsteuerbescheinigung 2022 ist für alle steuerpflichtigen Minijobber bis spätestens 28.2. des Folgejahres zu versenden, also bis 28.2.2023.

Steuerpflichtige Minijobber sind alle, die Sie nach den individuellen Steuermerkmalen abrechnen (ELStAM). Also die Minijobber, welche Sie mit der jeweiligen Steuerklasse abgerechnet haben.

Lohnsteuerbescheinigung  – Felder

Für Ihre Minijobber sind in der Regel nur einige Felder der Lohnsteuerbescheinigung zu füllen. So ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 zu bescheinigen. Die darauf entfallende Lohnsteuer (Zeile 4), der Solidaritätszuschlag (Zeile 5) und gegebenenfalls die Kirchensteuer (Zeile 6) sind ebenfalls anzugeben. Sofern keine Steuern anfallen – was bei Minijobbern häufig der Fall ist in den Steuerklassen I bis IV – sind entsprechend 0,00 Euro in diesen Feldern zu hinterlegen.

Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers sind ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung zu melden. Diese sind in der Zeile 22a zu erfassen bzw. an das Finanzamt zu melden.

Besonderheit Energiepreispauschale

Im Jahr 2022 wurde für Arbeitnehmer, die in einem ersten Dienstverhältnis beschäftigt waren vom Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Diese Auszahlung ist auch in der Lohnsteuerbescheinigung über die Kennzeichnung des Großbuchstaben „E“ zu bescheinigen.

Mindestvorsorgepauschale eintragen – Zeile 28

Für Minijobber gilt daneben aber noch eine Besonderheit. Da keine Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anfallen (nur der Arbeitgeber trägt pauschale Krankenversicherungsbeiträge von 13 Prozent), ist für Ihre Minijobber die Mindestvorsorgepauschale in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung zu erstatten. Diese beträgt 12 Prozent des Arbeitslohns, höchstens jedoch 3.000 Euro in der Steuerklasse III bzw. 1.900 Euro in den übrigen Steuerklassen.

Beispiel:

Ein Minijobber hat im Jahr 2022 im gesamten Jahr 4.800 Euro (monatlich 400 Euro) verdient. Er wurde mit der Steuerklasse I abgerechnet.

Die Mindestvorsorgepauschale beträgt somit 576 Euro (= 12 % von 4.800 Euro).

 

Die Mindestvorsorgepauschale ist in der Lohnsteuerbescheinigung zu verwenden, wenn keine Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt worden. Das gilt somit unter anderem auch für Ihre Werkstudenten, die nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

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Keine Lohnsteuerbescheinigung bei Pauschsteuer

Der Großteil der Minijobber wird mit der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent abgerechnet. Für diese Minijobber ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erstatten. Denn mit der Pauschalversteuerung ist bereits die Steuerschuld für die Einnahmen aus dem Minijob abgegolten. In der Praxis sind damit für die meisten Minijobber letztlich keine Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen.

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