Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten ist für Minijobbern zwingend vorgeschrieben. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer und im Extremfall zu Bußgeldern.
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Stundenaufzeichnungen beim Ferienjob
Ferienjobs werden oftmals als kurzfristige Beschäftigungen ausgeübt. Damit gehören die Ferienjobber zu den geringfügigen Beschäftigten und fällt unter die besonderen Aufzeichnungspflichten für die Arbeitszeiten.
Arbeitszeitkonto für Minijobber?
In einem Seminar bekam ich unlängst die Frage gestellt, ob ein Arbeitszeitkonto für Minijobber sinnvoll ist. Schließlich arbeiten die Minijobber doch immer nur ein paar Stunden, so dass diese Arbeitsstunden doch auch gleich in dem Arbeitsmonat vergütet werden können. Wozu also ein Arbeitszeitkonto?
Überstunden im Minijob – Arbeitszeit aufzeichnen
Überstunden im Minijob gibt es natürlich immer wieder. Gerade Minijobber werden gern flexibel eingesetzt, um Arbeitsengpässe abzufangen. Da diese Engpässe in der betrieblichen Praxis nur bedingt planbar sind. Kommt es auch zu Überstunden im Minijob. Diese Überstunden müssen Sie dann natürlich auch aufzeichnen.
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Für Ferienjobber die Arbeitszeiten aufzeichnen
Beschäftigen Sie kurzfristige Aushilfen in den Ferien, so müssen Sie auch für die Ferienjobber die Arbeitszeiten aufzeichnen. Leider wird diese Dokumentationspflicht häufig vergessen. Im Nachgang, wenn die Ferienjobber bereits nicht mehr bei Ihnen im Betrieb beschäftigt sind, sorgt dies oft für unnötigen Ärger. Wenn dann nämlich eine Prüfung ins Haus steht und die Arbeitszeitaufzeichnungen der Ferienjobber fehlen.
Arbeitszeitaufzeichnungen sind für Minijobber ein Muss
Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten (Arbeitszeitaufzeichnungen) ist bei Minijobbern eine absolute Notwendigkeit. Viele Betriebe vernachlässigen aber genau diese Arbeitszeitaufzeichnungen sträflich bei ihren Minijobbern. Das führt in den durchgeführten Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger regelmäßig zu Beanstandungen durch die Prüfer.
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