Arbeitszeitkonto für Minijobber?

Arbeitszeitkonto für Minijobber?

Minijob und Arbeitszeitkonto

In einem Seminar bekam ich unlängst die Frage gestellt, ob ein Arbeitszeitkonto für Minijobber sinnvoll ist. Schließlich arbeiten die Minijobber doch immer nur ein paar Stunden, so dass diese Arbeitsstunden doch auch gleich in dem Arbeitsmonat vergütet werden können. Wozu also ein Arbeitszeitkonto?

Arbeitszeitkonto – was ist das überhaupt?

Das Arbeitszeitkonto ist ein Stundenkonto für die Arbeitnehmer, auf dem die Arbeitszeit, die über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus geht oder auch etwaige Minusstunden erfasst. Auf dem Arbeitszeitkonto werden also letztlich Plus- und Minusstunden erfasst, die dann in den Folgemonaten ausgeglichen werden können.

Vorteile für Arbeitnehmer durch Arbeitszeitkonto

Vielen fallen beim Thema Arbeitszeitkonto zunächst einige Vorteile für Arbeitnehmer ein. So werden hier oft flexible Arbeitszeiten als Argumente angeführt, die für ein Arbeitszeitkonto sprechen. Vor dem Hintergrund der Vereinbarung von Berufsleben und Familienorganisation ist dies auch nicht verwunderlich.

Aber auch für das Unternehmen bieten sich Arbeitszeitkonto als sinnvolle Lösung an. So können durch den Einsatz von Arbeitszeitkonten beispielsweise Arbeitsspitzen und Zeiten mit geringem Arbeitsanfall kompensiert werden, ohne dass Minijobber eingestellt oder entlassen werden müssen.

Arbeitsentgelt verstetigen

Wenn ein Arbeitszeitkonto zur Erfassung der Arbeitszeiten geführt wird, dann stellt sich natürlich auch die Frage nach der Bezahlung. Also wie hoch ist das monatliche Entgelt für den Beschäftigten, wenn die Arbeitsleistung schwankt. Hier gehen viele Unternehmen den Weg des „verstetigten Entgelts“. Das bedeutet, dass der Minijobber – unabhängig von seiner tatsächlichen Arbeitsleitung im Abrechnungsmonat – ein gleichbleibendes (versteigtes) Entgelt erhält.

Diese Variante hat für den Minijobber den Vorteil monatlich mit einem gleichhohen Nettoentgelt rechnen zu können. Für den Betrieb sind die Arbeitskosten durch monatlich verstetigte Entgelte ebenfalls gut kalkulierbar.

Besonderheiten bei Arbeitszeitkonto für Minijobber beachten

Natürlich können solche Arbeitszeitkonten auch für Minijobber eingesetzt werden. Hierbei sollten Sie als Arbeitgeber jedoch auch stets die 450-Euro Minijobgrenze im Blick haben. Beim Einsatz eines Arbeitszeitkontos für Minijobber müssen Sie darauf achten, dass sich bei den Minijobbern nicht zu viele Gutstunden ansammeln, die dann im Laufe eines Jahres unter Umständen nicht mehr abgearbeitet werden können.

Ist nämlich absehbar, dass angesammelte Arbeitsstunden innerhalb eines Jahres nicht mehr abgebaut werden können, dann kann dies die Minijobgrenze gefährden. Aus dem Minijobber wird dann ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (z.B. Midijobber).

Es muss also darauf geachtet werden, dass Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto auch abgebaut werden. Hierbei ist es auch zulässig, dass ein Minijobber ggf. einen Monat gar nicht arbeitet und dennoch sein Entgelt bekommt. Laut den Geringfügigkeitsrichtlinien ist diese Variante sogar für maximal drei Monate zulässig, um Gutstunden abbauen zu können.

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Video zu den Grundlagen der Zeiterfassung

Beispiel:

Ein Minijobber hat eine Arbeitszeitkontenvereinbarung. Hier im Rahmen eines Arbeitszeitkontos. Er erhält ein verstetigtes Monatsentgelt von 450 Euro und muss dafür 40 Stunden im Monat arbeiten.

Im Jahr 2019 hat der Minijobber aufgrund von Mehrarbeit im September bereits 120 Plusstunden auf seinem Arbeitszeitkonto angesammelt. Dies bedeutet letztlich, dass er in den kommenden drei Monaten (3 x 40 Stunden = 120 Stunden) nicht arbeiten dürfte, aber dennoch sein Entgelt bekommen würde.

 

Arbeitszeitkonto für Minijobber – Stunden immer im Blick haben

Es gilt bei der Nutzung von Arbeitszeitkonto aus Unternehmenssicht, dass sowohl die Arbeitsstunden im negativen Bereich (Minusstunden), aber insbesondere bei Minijobbern auch im positiven Bereich (Plusstunden) stets im Blick behalten.

Es bietet sich an, sich hierzu im Vorfeld bereits Gedanken zu machen und Obergrenzen für Minus- und Plusstunden zu vereinbaren.

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