In vielen Privathaushalten werden Haushaltshilfen als Minijobber beschäftigt. Dabei sind allerdings einige Voraussetzungen zu beachten, damit es nicht zu Schwarzarbeit kommt und bei der Haushaltshilfe im Minijob alles korrekt abläuft. Der Vorteil für den Privathaushalt: Kaum Sozialbeiträge für Haushaltshilfen als Minijobber. Denn bei Haushaltshilfen als Minijobber gelten günstige Beiträge.
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Feiertagszuschlag Ostern 2019 auch für Minijobber
Natürlich erhalten auch Ihre Minijobber einen Feiertagszuschlag Ostern 2019, wenn der Betrieb Feiertagszuschläge zahlt und die Minijobber Ostern 2019 im Einsatz waren. Die Höhe des Feiertagszuschlags Ostern 2019 ist vom Grundlohn, der Stundenanzahl sowie der vereinbarten Zuschlagshöhe abhängig. Wenn einige Eckpunkte berücksichtigt werden, können die Feiertagszuschläge steuerfrei ausgezahlt werden.
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Minijobber in Pflegebetrieben und Pflege-Mindestlohn
Die Pflegebranche boomt, daher ist es von den Betreibern nur sinnvoll Minijobber in Pflegebetrieben einzusetzen. Doch gilt es gerade in Pflegebetrieben auf einige Besonderheiten zu achten. So gilt ein besonderer Pflege-Mindestlohn und durch die flexiblen Arbeitseinsätze müssen Sie im Lohnbüro auf die 450-€-Grenze ein besonderes Augenmerk legen.
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Feiertagszuschlag am 1. Mai auch für Minijobber
Den Feiertagszuschlag am 1. Mai können Sie auch für Minijobber zahlen. Für Arbeiten am 1. Mai – dem Tag der Arbeit – können Sie einen Feiertagszuschlag von bis zu 150 % steuer- und beitragsfrei auszahlen. Damit können Sie den Stundenlohn Ihrer Minijobber verdoppeln, ohne dass dafür Extra-Beiträge fällig werden.
Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht ist ein Muss
Der Großteil der Minijobber möchte brutto für netto arbeiten und legt daher einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht vor. Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass der Minijobber keine eigenen Beiträge (Eigenanteile) zur Rentenversicherung zahlt. Er erhält somit grundsätzlich seinen Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt.
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Gefährlich: Einmalzahlungen und die Minijobgrenze
Einmalzahlungen und die Minijobgrenze können eine gefährliche Kombination sein. Denn ob Einmalzahlungen die Minijobgrenze gefährden, ist weder mit einem klarem ja oder nein zu beantworten. Denn es kommt darauf an. Handelt es sich um eine vertraglich zugesicherte Einmalzahlung, zum Beispiel im Arbeitsvertrag, dann muss diese Einmalzahlung bei der Ermittlung des regelmäßigen Entgelts des Minijobbers berücksichtigt werden.
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