Gibt es eine maximale Stundenanzahl bei Minijob? Diese Frage treibt viele Minijobber und Betriebe um. Eine gesetzlich festgelegte maximale Stundenanzahl bei Minijobs gibt es zunächst nicht. Aber wie so oft, sollten Sie hier ins Detail gehen.
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Arbeitszeitreduzierung auf Minijob und Urlaubsanspruch
Reduziert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit, so verändert sich oft auch der Urlaubsanspruch. Konkret: Die Anzahl der Urlaubstage. Hierbei sind gerade bei einer Arbeitszeitreduzierung von einer Vollzeitstelle auf einen Minijob einige versicherungsrechtliche Gegebenheiten zu beachten. So stellt sich die Frage, ob die Resturlaubsansprüche die Minijobgrenze gefährden können.
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Saisonarbeitnehmer beschäftigen
Wenn Sie Saisonarbeitnehmer beschäftigen, gelten grundsätzlich die gleichen versicherungsrechtlichen Bedingungen, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Eine Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer kann wie jede andere Beschäftigung zu einer Versicherungspflicht in den einzelnen Sozialversicherungszweigen führen. Das gilt übrigens auch für die Unfallversicherung, hier gibt es keine Besonderheiten.
Was ist die Gleitzone?
Was bedeutet die Gleitzone in der Lohnabrechnung? Sie bezeichnet den Niedriglohnbereich bei regelmäßigen Monatsverdiensten zwischen 450,01 € und 850 €. Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Entgelt in diesem Bereich liegt, so sind die Gleitzonenregelungen zur Beitragsberechnung anzuwenden. Diese Besonderheit der Gleitzone gilt aber nur für die Sozialversicherung.
Minijobs – das sind die Ausnahmen
Minijobs – das sind die Ausnahmen. Grundsätzlich gilt für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, dass sie voll sozialversicherungspflichtig sind. Eine Ausnahme gilt hingegen, wenn es sich um einen Minijob handelt. Sind die Voraussetzung eines Minijobs erfüllt, so handelt es sich um ein grundsätzlich versicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis – Ausnahme Rentenversicherung, hier gilt Rentenversicherungspflicht, es gibt aber eine Befreiungsmöglichkeit.
Gleitzone und Nebenjob – ist das sinnvoll?
Gleitzone und Nebenjob – geht das und ist das überhaupt sinnvoll? Viele Lohnbüros und Arbeitnehmer stellen sich diese Frage. Arbeitet ein Arbeitnehmer in der Gleitzone im Nebenjob, sollten Sie im Lohnbüro einige Dinge beherzigen. Denn für den Gleitzonenarbeitnehmer ist diese Konstellation oft sehr ungünstig – also teuer.
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Ist ein kurzfristiger Aushilfsjob im Nebenjob zulässig?
Ein kurzfristiger Aushilfsjob im Nebenjob soll ausgeübt werden, ob das zulässig ist, ist eine häufige Frage, die an mich herangetragen wird. Neben der Frage, ob es generell zulässig ist, einen kurzfristigen Aushilfsjob im Nebenjob auszuüben, geht es oftmals auch um die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen.
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Neuer Mindestlohn im Baugewerbe 2018
Die Mitarbeiter im Baugewerbe dürften sich freuen, denn der Mindestlohn im Baugewerbe ist ab 1. März 2018 angehoben worden. Im Lohnbüro bedeutet dies für Sie, dass Sie die Stundensätze der Mitarbeiter prüfen sollten, ob es noch Arbeitnehmer gibt, die unter Mindestlohn verdienen. Aber auch die vielen kurzfristigen Aushilfen und Ferienjobber in den Sommermonaten, freuen sich bestimmt. Im Lohnbüro heißt es dagegen, Lohnabrechnungen „Stundensätze“ anpassen.
Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1. Mai 2018
Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer, der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk steigt ab 1.5.2018.
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Mindestlohn gilt auch für kurzfristige Aushilfen
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für kurzfristige Aushilfen, die in den Ferien einen Ferienjob ausüben. Denken Sie daher unbedingt im Lohnbüro auch bei den kurzfristigen Aushilfsbeschäftigungen in den Ferien an die Regelungen zum Mindestlohn.