Schlagwort-Archive: 450 Euro

450-Euro-Job und Steuern

Auf die Einkünfte aus einem 450-Euro-Job sind Steuern zu zahlen. Allerdings gibt es hier eine Pauschalierungsmöglichkeit der Steuern auf einen 450-Euro-Job. Letztlich gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Minijob zu besteuern Welche Variante für den einzelnen Minijobber sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.

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Ausnahmen bei Minijobs

Beträgt das regelmäßige Entgelt eines Arbeitnehmers monatlich nicht mehr als 450 Euro, dann handelt es sich grundsätzlich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob). Doch es ist durchaus möglich, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich dadurch aus, dass es sich um grundsätzlich versicherungsfreie Beschäftigungen handelt. Konkret sind die Minijobber versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besteht jedoch Rentenversicherungspflicht, von der sich der Minijobber aber auf Antrag befreien lassen kann, so dass es sich dann um einen (komplett) versicherungsfreien Minijob handelt.

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Steigt die Minijobgrenze 2019?

Derzeit planen einige Politiker die Minijobgrenze 2019 steigen zu lassen. Zur Begründung geben Sie letztlich an, dass durch den ansteigenden Mindestlohn, die Arbeitsmöglichkeiten für Minijobber immer stärker eingeschränkt werden und auch die Betriebe Ihre Minijobber nicht mehr zielführend einsetzen können.

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Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen

Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen ist in vielen Branchen ein beliebtes und sinnvolles Mittel, um Arbeitsspitzen zu bewältigen. Vielfach werden Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie und natürlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie sollten dabei aber einige Regelungen kennen, um bei der nächsten Betriebsprüfung nicht nachzahlen zu müssen. In diesem Artikel behandele ich die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.

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Gefährlich: Einmalzahlungen und die Minijobgrenze

Einmalzahlungen und die Minijobgrenze können eine gefährliche Kombination sein. Denn ob Einmalzahlungen die Minijobgrenze gefährden, ist weder mit einem klarem ja oder nein zu beantworten. Denn es kommt darauf an. Handelt es sich um eine vertraglich zugesicherte Einmalzahlung, zum Beispiel im Arbeitsvertrag, dann muss diese Einmalzahlung bei der Ermittlung des regelmäßigen Entgelts des Minijobbers berücksichtigt werden.

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