Auch in diesem Jahr werden die Zeitgrenzen für kurzfristig beschäftigte Aushilfen ausgeweitet. Dies ist im Rahmen des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes“ vom 31.5.2021 ist die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 verkündet worden.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Wiedereintritt im Minijob
Im Zuge der Corona-Pandemie sind rund eine Million Minijobs beendet worden. Mit Aufhebung der staatlichen Einschränkungen werden nun vielfach wieder Minijobber gesucht und auch eingestellt. Oft handelt es sich dabei um bereits vor der Pandemie beschäftigte Arbeitnehmer. Doch was gilt mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Wiedereintritt eines Minijobbers? Muss ein neuer Befreiungsantrag her?
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Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – Entscheidungshilfe
Aktuell stehen viele Betriebe vor der Frage, ob neue Arbeitnehmer besser als Minijobber oder als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden sollen. Hier finden Sie eine Entscheidungshilfe.
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In Gastronomie sind Sofortmeldungen Pflicht
Im Mai 2021 können einige Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Nachdem die Gastronomie im Grunde seit März 2020 geschlossen wurde. Nun können aber in einigen Bundesländern die Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Dies bedeutet auch, dass wieder Personal und damit auch Minijobber eingestellt werden.
Neue Betrachtung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Aushilfen
Das Bundessozialgericht hat bereits Ende 2020 geurteilt, dass die Unterscheidung zwischen Arbeitstagen und Kalendertagen bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht mehr haltbar ist. Die Sozialversicherungsträger sind daher gehalten die Geringfügigkeitsrichtlinien entsprechend anzupassen.
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Rentenversicherungspflicht im Minijob
Minijobber, die einen neuen Minijob aufnehmen, unterliegen der Rentenversicherungspflicht im Minijob. Das heißt, für die Minijobber ist der volle Rentenversicherungsbeitrag aus dem Minijob zu zahlen.
Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 sollen steigen
Die Kurzfristigkeitsgrenzen 2021 sollen erneut ausgeweitet werden. Dies wurde Ende März 2021 im Bundeskabinett beschlossen. Damit soll die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen vom Jahr 2020 auch im Jahr 2021 wiederholt werden. In Anbetracht der anhaltenden Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie gilt die Ausweitung der Kurzfristigkeitsgrenzen als (nahezu) sicher.
Corona-Beihilfe auch 2021 möglich
Die Corona-Beihilfe ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die als steuer- und beitragsfreies Entgeltextra auch an Ihre Minijobber wegen der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgezahlt werden kann.
Minijob und Arbeitslosengeld
Steigende Arbeitslosenzahlen führen in vielen Lohnbüros zu Fragen zur Kombination von Minijob und dem Bezug von Arbeitslosengeld. Muss der Betrieb hier etwas beachten? Kann der volle Lohn ausgezahlt werden, ohne dass es zu Einbußen beim Arbeitslosengeld kommt?
5 häufige Irrtümer zu Minijobs
Obwohl in nahezu jedem Betrieb ein Minijobber arbeitet, sind zahlreiche Irrtümer über diese weitverbreitete Beschäftigungsart verbreitet. Daher ist es an der Zeit diese aufzuklären.