Zeitgrenzen bei kurzfristigen Aushilfen

Neue Betrachtung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Aushilfen

Das Bundessozialgericht hat bereits Ende 2020 geurteilt, dass die Unterscheidung zwischen Arbeitstagen und Kalendertagen bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht mehr haltbar ist. Die Sozialversicherungsträger sind daher gehalten die Geringfügigkeitsrichtlinien entsprechend anzupassen.