Archiv der Kategorie: Aushilfen

Minijob neben Arbeitslosengeld

Üben Arbeitssuchende einen Minijob aus, so gilt es im Lohnbüro auf ein paar Dinge zu achten. So werden bei Minijobbern beispielsweise bestimmte Entgeltbeträge auf das Arbeitslosengeld angerechnet und so unter Umständen das Arbeitslosengeld gekürzt. Aber auch bei den kurzfristigen Aushilfen ist Arbeitslosigkeit ein großes Thema und können sogar zu Versicherungspflicht im Aushilfsjob führen.

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch im Minijob

Bereits seit Beginn 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend eingeführt worden. Diese gilt auch für Minijobber. Daher müssen die Betriebe auch für ihre Minijobber die Krankenkasse kennen, um dort die Abfragen für die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen machen zu können.

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Maximal 10 Stunden Arbeitszeit im Minijob

Die Arbeitszeit eines Minijobbers ist begrenzt. Zwar steht keine Stundenobergrenze im Gesetz. Dennoch sollten Minijobber und Arbeitgeber die Obergrenze von 10 Stunden je Woche im Kopf haben, wenn es um die Beschäftigungen von Minijobbern geht. Grund ist der Mindestlohn. Diese 10 Stunden sind aber die maximale Wochenstundenzahl. Oft sind die möglichen Wochenstunden geringer.

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Inflationsausgleichsprämie auch für Minijobber

Bereits seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Damit hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, um die Inflationsauswirkungen bei den Arbeitnehmern zu dämpfen.

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Minijobs – Arbeitgeberkosten 2023

Minijobs sind nach wie vor eine beliebte Beschäftigungsform. Gerade für viele Arbeitnehmer ist der Minijob ein echter Gewinnbringer, weil hier brutto für netto gearbeitet werden kann. Denn zahlreiche Arbeitnehmer n unter den höhen Sozialversicherungsbeiträgen bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.

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Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2021

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert. Die Neufassung gilt seit dem 1.8.2021. In dieser Fassung sind die Änderungen seit den letzten Geringfügigkeitsrichtlinien vom 21.11.2018 ergänzt worden. Ferner sind auch aktuelle Gerichtsentscheidungen eingebunden worden.

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In Gastronomie sind Sofortmeldungen Pflicht

Im Mai 2021 können einige Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Nachdem die Gastronomie im Grunde seit März 2020 geschlossen wurde. Nun können aber in einigen Bundesländern die Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Dies bedeutet auch, dass wieder Personal und damit auch Minijobber eingestellt werden.

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Neue Betrachtung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Aushilfen

Das Bundessozialgericht hat bereits Ende 2020 geurteilt, dass die Unterscheidung zwischen Arbeitstagen und Kalendertagen bei kurzfristigen Beschäftigungen nicht mehr haltbar ist. Die Sozialversicherungsträger sind daher gehalten die Geringfügigkeitsrichtlinien entsprechend anzupassen.

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