Alle Beiträge von Marc Wehrstedt

Azubis sind keine Minijobber

Azubis sind keine Minijobber! Diese Antwort kann ich immer wieder nur geben, wenn die Frage gestellt wird, ob es nicht auch irgendwie möglich ist, Azubis im 1. Lehrjahr als Minijobber abrechnen zu können. Schließlich ist der Verdienst oft nicht so hoch und da stellen sich viele Betriebe die Frage, ob ich nicht eine schlaue Idee habe, wie sie den Azubis zum Minijobber machen können.

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Minijobs: Meldungen in entgeltlosen Monaten

Immer wieder Ärger mit Meldungen in entgeltlosen Monaten bei den Minijobbern. Was gilt eigentlich, wenn das Beschäftigungsverhältnis eines Minijobbers fortdauert, er aber für einen Monat oder auch mehrere Monate kein Entgelt erhält. Sind hier Meldungen in entgeltlosen Monaten zu erstatten oder nicht. Falls Meldungen in entgeltlosen Monaten zu erstatten sind, welche Meldungen müssen Sie dann im Lohnbüro absetzen.

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Welche Bedeutung haben die Wochenstunden bei Minijobs?

Haben die Wochenstunden bei Minijobs eine Bedeutung? Darf bei Minijobs eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden nicht überschritten werden? Gilt noch die Grenze von 15 Wochenstunden bei Minijobs?

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Ist ein BGJ Ausbildung oder Minijob?

BGJ: Ausbildung oder Minijob oder wie muss das BGJ abgerechnet werden?

In vielen Ausbildungsberufen ist ein BGJ (= Berufsgrundjahr) vorgeschrieben. Nun stellt sich für die Lohnabrechner oftmals die Frage: Ist ein BGJ Ausbildung oder Minijob?

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Ferienjobber und Urlaub

Ferienjobber und Urlaub – das ist immer wieder ein Thema. Besteht ein Urlaubsanspruch für Ihre Ferienjobber? Diese Frage taucht regelmäßig in den Sommermonaten in den Lohnbüros auf. Die Antwort ist ja, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat. Das bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung, dass diese Urlaubsansprüche auch gewährt werden müssen.

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Mindestlohn und Minijob: 8,84 € Stundenlohn sind Pflicht

Mindestlohn und Minijob schließen sich nicht aus. Der Mindestlohn beträgt auch im Minijob mindestens 8,84 € je Stunde seit 1.1.2017. Sofern Sie Ihre Minijobber noch nach dem alten Mindestlohn von 8,50 € je Stunde bezahlen, sollten Sie schleunigst eine Anpassung auf den aktuell gültigen Mindestlohn vornehmen. Ansonsten kann dies eine kostspielige Angelegenheit werden.

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Arbeitslos und Minijob: Gilt die 165-€-Grenze?

Vor einigen Tagen habe ich die Anfrage eines Betriebes mit der Betreffzeile „Arbeitslos und Minijob: Gilt die 165-€-Grenze?“ erhalten. Im ersten Moment war ich etwas perplex, da ich mir keinen richtigen Reim auf die Betreffzeile machen konnte und ehrlich gesagt, habe ich zuerst an einige der typischen Spammails gedacht.

Langsam dämmerte es mir was mit arbeitslos und Minijob zusammen mit einer 165-€-Grenze gemeint sein könnte. Es war nämlich tatsächlich eine reale Anfrage eines Betriebes. Die Lohnsachbearbeiterin schrieb mich an, weil sie mehr über eine 165-€-Grenze für arbeitslose Minijobber erfahren wollte.

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Mindestlohn im Ferienjob

Muss der Mindestlohn im Ferienjob gezahlt werden? Das ist eine Frage aus einem Seminar zum Thema Minijobs, welches ich kürzlich gehalten habe. Ich gab die Frage zurück in den Teilnehmerkreis und erhielt ein gehöriges Maß an Zurückhaltung.

Scheinbar haben sich viele Betriebe mit diesem Thema noch gar nicht auseinandergesetzt. Das habe ich jedenfalls von den Teilnehmern als Feedback erhalten.

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Achtung bei Ferienjobs von Schulabgängern

Bei Ferienjobs von Schulabgängern sollten Sie in der Lohnabrechnung vorsichtig sein. Es gibt nämlich eine Besonderheit zu beachten. Beginnt der Schulabgänger (Schulentlassene) nach seinem Schulabschluss nämlich eine Berufsausbildung, können Sie ihn nicht als kurzfristige Aushilfe in den Sommerferien einstellen.

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Minijob kündigen – darauf sollten Sie achten

Viele Betriebe fragen sich, ob sie etwas Besonderes beachten müssen, wenn sie einem Arbeitnehmer im Minijob kündigen. Im Grund ist hier keine Besonderheit zu beachten. Minijobber zählen zu den Teilzeitbeschäftigten und daher gelten im Grunde auch die herkömmlichen Kündigungsschutzfristen für Ihre Minijobber.

Minijob kündigen: Diese Kündigungsfristen müssen Sie kennen

Die gesetzliche Kündigungsfrist, die Minijobber und Arbeitgeber einhalten müssen, beträgt vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum letzten Tag eines Kalendermonats.

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