Schlagwort-Archive: Übergangsbereich

Midijobs 2024 – neue Entgeltgrenzen

Die Anhebung der Minijobgrenze wirkt sich auch auf den Übergangsbereich aus. Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab 1. Januar 2024 bei 538,01 Euro. Es verschiebt sich also die untere Entgeltgrenze nach oben.

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Ausbildung als Midijob – das geht nicht

Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat üben einen Midijob aus. Offiziell wird hier von einem Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich gesprochen. Auszubildende liegen mit ihrer Ausbildungsvergütung regelmäßig im Midijobbereich. In der Ausbildung gelten die Midijobregelungen allerdings nicht.

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Vergleich Minijob und Midijob

Minijobs und Midijobs werden im täglichen Sprachgebrauch oft durcheinander gebracht. Die ähnliche Schreib- und Sprachweise sorgen hier oft für Verwirrung. Doch schaut man sich diese Beschäftigungsarten genauer an, so sind deutliche Unterschiede auszumachen. Diese Unterschiede sollten Sie im Lohnbüro kennen, wenn es um die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen geht.

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Midijobs 2019 – Gleitzone wird zum Übergangsbereich

Ab 1.7.2019 wird die Gleitzone zum Übergangsbereich. Aber nicht nur der Name für die Midijobs ändert sich, sondern auch der Personenkreis der Midijobber wird wesentlich größer. Denn neben dem Namen ändert sich auch der Entgeltbereich für die Midijobber auf 1.300 Euro monatlich. Damit sind ziemlich weitreichende Änderungen im Lohnbüro ab Juli 2019 zu berücksichtigen.

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Midijobs – neue Midijobformel 2019

Ab 1.7.2019 gibt es Änderungen bei den Midijobs und eine neue Midijobformel 2019. Zwar belieben die grundsätzlichen Regelungen im Midijobbereich unverändert. Dennoch verändert sich die bisherige Midijobformel ab 1. Juli 2019 und für alle Midijobber gilt dann die neue Midijobformel.

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Gleitzone soll zum Einstiegsbereich werden ab 2019

Die Gleitzone soll zum Einstiegsbereich ab dem 1.7.2019 werden. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor. Die Beitragsberechnung soll im Zuge der Umbenennung ebenfalls wie der Entgeltbereich und die Regelungen zur Rentenversicherung angepasst werden.

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Gleitzonenfaktor 2018 – neuer Faktor F

Durch die Reduzierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,6 % ab 1.1.2018 ändert sich auch der Gleitzonenfaktor 2018. Damit ändert sich auch die Gleitzonenberechnung ab 2018. Denn durch die Reduzierung des Rentenversicherungsbeitragssatzes und des durchschnittlichen Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung ändert sich auch der Faktor F, der für die Gleitzonen-Berechnung wichtig ist.

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