Schlagwort-Archive: Nebenjob

Kein Kinderkrankengeld im Minijob

Aktuell ist das Kinderkrankengeld in aller Munde, wenn es darum geht, berufstätigen Eltern die Kinderbetreuung zu ermöglichen. Mittel der Wahl ist seitens der Politik das Kinderkrankengeld, dessen Anspruch massiv ausgeweitet worden ist. Damit versucht die Politik, die Schulschließungen und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten der Schulkinder durch die Eltern abzufangen. Doch dies deckt nicht alle Fälle ab.

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Bei Kurzarbeitergeld ist Minijob im Nebenjob möglich

Minijobber selbst können kein Kurzarbeitergeld erhalten. Das gilt auch dann, wenn der ganze Betrieb in Kurzarbeit ist. Allerdings können versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die kurzarbeiten einen Minijob im Nebenjob annehmen. Der Verdienst aus dem Minijob wird dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

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Minijob – Vorteile für Arbeitnehmer

Der Minijob gilt vielfach als Rentnerjob, Hausfrauen-Job oder Schülerjob. Doch tatsächlich erfreuen sich die geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse zunehmender Beliebtheit auch bei anderen Personengruppen. Denn ein Minijob kann auch als Nebenverdienst für ein schönes Gehaltsplus sorgen.

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Ausbildung als Midijob – das geht nicht

Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat üben einen Midijob aus. Offiziell wird hier von einem Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich gesprochen. Auszubildende liegen mit ihrer Ausbildungsvergütung regelmäßig im Midijobbereich. In der Ausbildung gelten die Midijobregelungen allerdings nicht.

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Minijob neben Kurzarbeitergeld

Viele Betriebe sind von Kurzarbeit betroffen. Dies bedeutet für die Arbeitnehmer, dass sie ihren Lohn nur teilweise ausgezahlt bekommen und den anderen Teil in Form von Kurzarbeitergeld. Doch was bedeutet diese Konstellation für den Minijob, wenn der Minijobber in seinem Hauptjob Kurzarbeitergeld bezieht?

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Lohnsteuerbescheinigung 2019 auch für Minijobber

Natürlich ist auch für Minijobber die Lohnsteuerbescheinigung 2019 zu erstellen. Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich um einen steuerpflichtigen Minijobbern der nach seinen individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurde. Wurde der Minijobber pauschal mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet, dann entfällt die Lohnsteuerbescheinigung 2019.

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