Auch im Minijob kann Mutterschaftsgeld gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ob dies jedoch der Fall ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Ein Minijob und Mutterschaftsgeld ist daher grundsätzlich möglich, aber wann ist dies auch tatsächlich der Fall?
Schlagwort-Archive: Mutterschaftsgeld
Schwangere im Minijob und Mutterschaftsgeld
Entbindet eine Minijobberin, so erhält sie auch im Minijob Mutterschaftsgeld. Dies hängt jedoch von ihrem Krankenversicherungsschutz ab. Ob es einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhält, hängt vom Verdienst im Minijob ab.
So berechnen Sie die Schutzfristen bei Mutterschaft und Minijobs
Ist eine Minijobberin schwanger, so müssen Sie die Schutzfristen bei Mutterschaft kennen. Es gilt: Schwangere Arbeitnehmerinnen sollen während der 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Das gilt natürlich auch für Ihre Minijobberinnen. Doch wie erfahren Sie im Lohnbüro, wann diese Schutzfristen beginnen bzw. enden und wie berechnen Sie diese Fristen?
So berechnen Sie die Schutzfristen bei Mutterschaft und Minijobs weiterlesen
Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Viele Minijobber arbeiten gleich in mehreren Minijobs. Auch bei diesen Multi-Minijobbern kommt es natürlich vor, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Wie berechnen Sie jetzt aber den Fall: Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Also wenn eine Arbeitnehmerin neben dem Minijob bei Ihnen noch weitere hat?
Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Minijobberin natürlich in allen Beschäftigungen Mutterschutz genießt. Also die Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss in allen einzelnen Jobs ein Thema ist.
Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld weiterlesen
Auch Minijobberinnen bekommen Mutterschaftsgeld
Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Schwangere Mitarbeiterinnen sollen während der letzten 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung (Schutzfristen) nicht von Ihnen beschäftigt werden.
Das gilt natürlich auch für Arbeitnehmerinnen, die bei Ihnen einen Minijob ausüben. Der Lohnausfall während dieser Zeit wird (teilweise) durch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einem Mutterschaftsgeldzuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen.
Denken Sie daran: Minijobber haben auch Arbeitnehmerschutzrechte
Bei den Minijobs in den Betrieben wird oft von den „kleinen Beschäftigungsverhältnissen“ gesprochen. Das stimmt natürlich soweit, dass die Minijobber als 450-€-Kräfte nur ein kleines Gehalt beziehen und bei den kurzfristigen Aushilfskräften und Ferienjobbern, die Beschäftigungszeit nur von kurzer Dauer ist. Beim Thema Arbeitnehmerschutzrechte für Minijobber stehen die Minijobs aber den Vollbeschäftigten in nahezu nichts nach. Auch Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen haben Arbeitnehmerrechte, die Sie im Lohnbüro kennen sollten.
Denken Sie daran: Minijobber haben auch Arbeitnehmerschutzrechte weiterlesen