Stellen Sie in den Ferien oder in den Nachmittags- und Abendstunden Schülerjobs zur Verfügung, sollten Sie auf einige Punkte besonders Acht geben. Denn die Betriebsprüfer schauen bei den Schülerjobs gern etwas genauer hin. So hat schon mancher Betrieb ein teures Wunder bei einer Betriebsprüfung erlebt, weil er Schülerjobs angeboten hat.
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Schüler als Minijobber – das ist oft clever
Für Schüler sind Minijobs eine sehr gute Möglichkeit das Taschengeld aufzubessern. Aber auch für die Betriebe sind Schüler oft eine hilfreiche Unterstützung in der Urlaubszeit und eine Chance künftige Arbeitskräfte zu gewinnen. Und manchmal wird aus einer Schüler-Aushilfe der künftige Auszubildende. Wenn es gut läuft, sind Schüler-Minijobber also ein Gewinn für beide Seiten. Im Lohnbüro sollten Sie aber gerade bei Schülern das ein oder andere beachten, um nicht bei einer Betriebsprüfung nachzahlen zu müssen.
Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie den Schüler-Minijobber überhaupt im Betrieb gewinnbringend einsetzen zu können. In aller Regel können Schüler einfache Tätigkeiten problemlos ausüben, die schnell erlernbar sind. Sicher ist am Anfang eines Schüler-Minijobs daher eine gewisse Anlernphase einzuplanen.