Zum 1.10.2022 wurde die Minijobgrenze auf 520 Euro angehoben. Daneben wurde auch eine Übergangsregelung für Midijobber geschaffen, die bislang im Entgeltbereich von 450,01 Euro bis 520 Euro verdient haben. Diese Übergangsregelung endet zum 31.12.2023.
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Midijob richtig beurteilen
Arbeitnehmer, deren regelmäßig Entgelt im Bereich von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich liegt, sind im Übergangsbereich beschäftigt. Inzwischen hat sich für diesen Übergangsbereich der Begriff „Midijob“ etabliert. Wichtig für die Einstufung als Midijobber ist die versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.
Midijobs – neue Entgeltgrenzen ab Oktober 2022
Zum 1.10.2022 hat der Gesetzgeber die Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich erhöht. Damit steigt auch die untere Entgeltgrenze des Übergangsbereichs oder auch Midijobbereichs an. Denn da wo die Minijobs enden, beginnen die Midijobs. Damit aber nicht genug. Auch die obere Entgeltgrenze der Midijobs ist angepasst worden.
Steuern und Midijob
Arbeitnehmer, die mit ihrem Entgelt im Midijobbereich liegen, müssen grundsätzlich auch Steuern zahlen. Doch tatsächlich entfällt für die meisten Midijobber die Steuerzahlung aufgrund entsprechend hoher Freibeträge.
Mehrere Minijobs können zum Midijob führen – Midijobformel 2021
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs parallel nebeneinander bei verschiedenen Arbeitgebern aus, so sind diese zusammenzurechnen. Bei dieser Gesamtbeurteilung kann es dazu kommen, dass es sich um einen mehrfachbeschäftigten Midijobber handelt.
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Meldungen bei Wechsel von Minijob in Vollzeit
Wechselt ein Minijobber in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis, so ist dieser Statuswechsel auch per Sozialversicherungsmeldung an die Minijob-Zentrale zu melden. Lesen Sie hier mehr über die Meldepflichten des Arbeitgebers und die häufigsten Meldungen beim Wechsel von Minijob in Vollzeit.
Ausbildung als Midijob – das geht nicht
Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro im Monat üben einen Midijob aus. Offiziell wird hier von einem Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich gesprochen. Auszubildende liegen mit ihrer Ausbildungsvergütung regelmäßig im Midijobbereich. In der Ausbildung gelten die Midijobregelungen allerdings nicht.
Neuer Faktor F 2020 – Berechnungsformel Midijobs 2020
Am 28.10.2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit den neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bekannt gegeben. Durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes ändert sich auch der Faktor „F“ und damit die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme für Midijobber.
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Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung 2020 steigt
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt 2020 auf 1,1 Prozent. Dies ist ein Plus von 0,2 Prozentpunkten.Damit erreicht der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2020 den höchsten Wert seit Jahren. In der Lohnabrechnung begegnen Ihnen der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei der Abrechnung von Geringverdienern, Midijobbern und privat krankenversicherten Arbeitnehmern.
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Midijob ist Nebenjob
Übt ein Arbeitnehmer einen Nebenjob in Ihrem Betrieb innerhalb des Übergangsbereichs aus, so müssen Sie beitragsrechtlich einiges beachten. Es stellt sich hier nämlich die Frage, ob das Gesamtentgelt des Arbeitnehmers aus der Hauptbeschäftigung und der Nebenbeschäftigung bei Ihnen auch noch innerhalb des Übergangsbereichs liegt.