Die Lohnsteuerbescheinigung 2022 ist für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu erstellen, die bis 31.12.2022 oder darüber hinaus bei Ihnen beschäftigt waren. Das gilt auch für Minijobber. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen steuerpflichtigen Minijobbern der nach seinen individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurde. Wurde der Minijobber pauschal mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet, dann entfällt die Lohnsteuerbescheinigung 2022.
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Lohnsteuerbescheinigung 2019 auch für Minijobber
Natürlich ist auch für Minijobber die Lohnsteuerbescheinigung 2019 zu erstellen. Vorausgesetzt natürlich, es handelt sich um einen steuerpflichtigen Minijobbern der nach seinen individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurde. Wurde der Minijobber pauschal mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet, dann entfällt die Lohnsteuerbescheinigung 2019.
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Minijobs – Jahresabschlussarbeiten
Bei der Lohnabrechnung von Minijobbern stellen sich bei vielen Betrieben regelmäßig zum Jahresende Fragen, welche Arbeiten zum Jahresabschluss speziell für die Minijobber anfallen. Grund genug sich den Jahresabschlussarbeiten bei Minijobs näher zu widmen.
Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018
Was steht eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018? Interessante Frage. Im Grunde sind auch bei Minijobber die steuerpflichtigen Einnahmen und die darauf entfallenden Steuern in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben. In diesem Artikel finden Sie nähere Erläuterungen zu der Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber 2018 und 2017.
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Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber erstellen?
In diesen Wochen habe ich mehrfach die Frage erhalten, ob die Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber zu erstellen ist. Die Frage lässt sich nur mit ein wenig mehr Informationen genau beantworten. Es kann nämlich nicht pauschal auf diese Frage mit ja oder nein geantwortet werden. Aber pauschal ist hier schon ein gutes Stichwort.
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Ist die Lohnsteuerbescheinigung auch für Minijobber zu erstellen?
Ob für Ihre Minijobber auch eine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen ist, hängt ganz davon ab, ob Sie die Minijobber pauschal mit 2 % abrechnen oder ob die Minijobber mit ihrer Steuerklasse abgerechnet werden. Wird mit der individuellen Steuerklasse abgerechnet, ist sie auch zu erstatten.
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