Schlagwort-Archive: Arbeitsstunden

Maximal 10 Stunden Arbeitszeit im Minijob

Die Arbeitszeit eines Minijobbers ist begrenzt. Zwar steht keine Stundenobergrenze im Gesetz. Dennoch sollten Minijobber und Arbeitgeber die Obergrenze von 10 Stunden je Woche im Kopf haben, wenn es um die Beschäftigungen von Minijobbern geht. Grund ist der Mindestlohn. Diese 10 Stunden sind aber die maximale Wochenstundenzahl. Oft sind die möglichen Wochenstunden geringer.

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Arbeitszeit – wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?

Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geht es vorrangig um den geringen Verdienst. Denn der Monatsverdienst bei Minijobs ist begrenzt. Doch wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten, ohne dass die Minijobgrenze überschritten wird?

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Lohnnachweis 2020: Vollarbeiterrichtwert und Minijob

Zum 16. Februar ist stets der Lohnnachweis für das abgelaufene Kalenderjahr an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Problematisch ist hierbei oft die Ermittlung der Arbeitsstunden, die sich ebenfalls im Lohnnachweis befinden müssen. Der Vollarbeiterrichtwert kann hier als sinnvolle Pauschale auch für die Minijobber genutzt werden.

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Lohnachweis und Minijob – das gilt es zu beachten

Im Februar 2021 sind die Lohnnachweise an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Die Lohnnachweise enthalten die meldepflichtigen Entgelte zur Unfallversicherung für die im vergangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen. Auch diese sind im Lohnnachweis zu melden.

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Minijob und Lohnnachweis

Der Lohnnachweis 2019 musste bis spätestens 16.2.2020 bei der Unfallversicherung eingegangen sein. Denn dann endete die Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises. Bei Minijobbern und dem Lohnachweis tauchen jedoch regelmäßig Fragen auf, was genau im Lohnnachweis zu melden ist.

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Elektronischer Lohnnachweis muss auch Ihre Minijobber enthalten

Für 2016 muss erstmalig ein elektronischer Lohnnachweis zur Unfallversicherung versendet werden. In diesem neuen elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung sind auch die Entgelte und Arbeitsstunden Ihrer Minijobber und kurzfristigen Aushilfen zu melden.

Elektronischer Lohnnachweis noch kein Ersatz für Papier-Lohnnachweis

Nachdem seit mehreren Jahren erfolglos versucht wurde einen elektronischen Lohnnachweis zu konzipieren, der auch tatsächlich von der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) verarbeitet werden kann, ist seit 1.1.2017 ein neues elektronisches Lohnnachweisverfahren in Kraft.

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