Minijobs sind nach wie vor eine beliebte Beschäftigungsform. Gerade für viele Arbeitnehmer ist der Minijob ein echter Gewinnbringer, weil hier brutto für netto gearbeitet werden kann. Denn zahlreiche Arbeitnehmer n unter den höhen Sozialversicherungsbeiträgen bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Alle Beiträge von Marc Wehrstedt
Jahresmeldungen 2022 für Minijobber
Im Januar eines Kalenderjahres werden regelmäßig die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für die Minijobber von den Lohnsoftwareprogrammen erstellt. Das gilt auch im Januar 2023. Denn dann werden die Jahresmeldungen 2022 bereitgestellt. Die Jahresmeldungen 2022 weisen bei den Minijobs ein paar Besonderheiten aufgrund der geänderten Minijobgrenze auf, dies Sie kennen sollten.
Midijobformel 2023 – neuer Faktor F 2023
Neues Jahr, neue Rechenwerte in der Sozialversicherung. Das gilt nach wie vor auch für Midijobber. Denn auch 2023 gelten hier angepasste Rechenwerte und somit eine neue Berechnungsformel. Neben dem Berechnungsfaktor F, der stets bei einer Änderung der Sozialversicherungsbeitragssätze geändert wird, kommt 2023 auch noch die Ausweitung des Entgeltsbereichs bei den Midijobbern hinzu.
Überschreiten der Minijobgrenze 2023
Zum 1.10.2022 haben sich auch die Kriterien für eine unschädliche Überschreitung der Minijobgrenze geändert. So spielt nun auch die Höhe der Überschreitung eine Rolle bei der Frage, ob ein Überschreiten zulässig ist oder nicht. Überschreitet ein Arbeitnehmer nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise und unvorhersehbar in einzelnen Monaten die Minijobgrenze, hat dies unter Umständen keinen Einfluss auf den Minijobberstatus. Ein Überschreiten der Minijobgrenze ist unschädlich, solange dadurch die Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro (12 x 520 Euro) nicht überschritten wird.
Inflationsausgleichprämie von bis zu 3.000 Euro und Minijobs
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro bis Ende 2024 steuerfrei auszahlen. Das gilt auch für geringfügig entlohnt beschäftigte Minijobber.
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Minijob-Zentrale erhöht U1 Beiträge 2023
Ab 1.1.2023 stiegen für Betriebe, die Minijobber beschäftigen die U1-Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale. Nachdem zum Beginn des Jahres die U1-Beiträge bei der Minijob-Zentrale noch gesenkt worden sind, steigen diese ab 2023 wieder an.
Bei den Minijobs ist für die Arbeitgeber in den letzten Monaten einiges in Bewegung. Nachdem die Minijobgrenze zum 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben worden ist, steigen für viele Minijob-Betriebe die U1 Beiträge.
Minijobs – 520-Euro-Kräfte
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das regelmäßige Entgelt monatlich die geltenden Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) nicht überschreitet. Die Minijobgrenze war bislang stets festgeschrieben (zuletzt bei 450 Euro).
Midijobs – neue Entgeltgrenzen ab Oktober 2022
Zum 1.10.2022 hat der Gesetzgeber die Minijobgrenze auf 520 Euro monatlich erhöht. Damit steigt auch die untere Entgeltgrenze des Übergangsbereichs oder auch Midijobbereichs an. Denn da wo die Minijobs enden, beginnen die Midijobs. Damit aber nicht genug. Auch die obere Entgeltgrenze der Midijobs ist angepasst worden.
Mindestlohn von 12 Euro gilt ab Oktober 2022
Ab 1.10.2022 gilt ein Deutschland ein Mindest-Stundenlohn von 12 Euro je Stunde. Unter diesem Wert, darf im Grunde kein Arbeitnehmer mehr beschäftigt werden. Das gilt übrigens auch für Minijobber und Aushilfen.
Minijobgrenze steigt auf 520 Euro
Die Minijobgrenze wurde zum 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben. Dies bedeutet aber leider nicht, dass der Arbeitsumfang der Minijobber erhöht worden ist. Vielmehr ist die Anhebung der Minijobgrenze der Mindestlohnerhöhung geschuldet.