Schlagwort-Archive: Minijobs

Krankmeldung von Minijobbern – AU-Bescheinigung nötig?

In den Wintermonaten häufen sich die Fragen zur Krankmeldung von Minijobbern. Hier stellt sich vielfach die Frage, ob auch Minijobber eine Krankmeldung benötigen und ob und ab wann ein ärztliches Attest vorzulegen ist.

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Haben auch Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Immer wieder erhalte ich die Frage, ob auch Minijobber Anspruch auf Weihnachtsgeld haben? Die Antwort lässt sich leider nur mit einem „vielleicht“ beantworten. Es sind nämlich noch ein paar weitere Bedingungen zu klären, um diese Frage beantworten zu können.

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Zuschläge bei Mindestlohn und Minijob

Die Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) beziehen sich in aller Regel auf den Grundstundenlohn – somit sind diese Zuschläge bei Mindestlohn-Entlohnung auch aus dem Mindestlohn zu zahlen. Eine Berechnung aus einem niedrigeren Stundengrundlohn ist nicht zulässig.  Das hat auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden (BAG-Urteil vom 20.9.2017; Az: 10 AZR 171/16).

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Entgeltextras für Minijobber

Viele Betriebe fragen nach Entgeltextras für Minijobber. Also konkret geht diese Fragestellung im Grunde immer in die Richtung, wie der Betrieb gefahrlos Entgeltextras für Minijobber zahlen kann. Natürlich ohne dabei die Grenze zu überschreiten. Welche Möglichkeiten gibt es für Entgeltextras für Minijobber, die keine Gefahr für die Minijobgrenze sind?

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Zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung

Übt ein Minijobber einen zweiten Minijob neben seiner Hauptbeschäftigung aus, wird es kompliziert in der Lohnabrechnung. Denn im Gegensatz zum ersten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung, ist ein zweiter Minijob neben einer Hauptbeschäftigung mit der Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen.

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Bundestagswahl 2017 und Minijobs

Kaum ist die Bundestagswahl vorbei, starten die Spekulationen über mögliche Koalitionen. Im Moment sieht es danach aus, als ob sich eine Koalition aus CDU/CSU, der FDP und den Grünen bilden könnte. Was wollen aber diese Parteien im Bereich der Minijobs? Soll alles beim Alten bleiben oder soll es hier größere Änderungen geben.

Wirklich viel ist in den Parteiprogrammen dazu zwar nicht zu finden, aber ein wenig lässt sich daraus schon ablesen. Aber eines nach dem anderen. Wer will was mit den Minijobs machen.

Die Unionsparteien wollen einen mitwachsenden Minijob schaffen. Dabei sollen die Minijobber an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Konkreter wird es aber nicht. Hier ist sowohl die Schaffung einer neuen Minijobgrenze per Gesetz möglich, aber auch eine jährlich neu zu berechnende Grenze. Das Positive für die Minijobber könnte hier also eine Erhöhung der Minijobgrenze sein. In welcher Höhe ein Anstieg erfolgen soll, bleibt aber schwammig.

Die FDP möchte attraktive Minijobs. Sie nennt hier auch eine konkrete Zahl, die vielen Minijobbern gefallen dürfte. Die Minijobgrenze soll das 60-fache des Mindest-Stundenlohns betragen. Nach heutigem Stand wären dies 530,40 € im Monat, also ein sattes Plus von über 80 €. Auch für viele Arbeitgeber hört sich das verlockend an, dann dürften die Minijobber nämlich (bei einem Stundenlohn von 8,84 €) 60 Stunden monatlich arbeiten.

Die Grünen vertreten dagegen eine ganz andere Auffassung. Sie wollen die Minijobs sozialversicherungspflichtig machen. Allerdings sollen nicht sofort die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sondern gemäßigt ansteigen. Ob den Grünen hier eine Ausweitung der Gleitzone vorschwebt, sagen sie allerdings nicht.

Daneben haben die Grünen aber noch eine unliebsame Überraschung für die Arbeitgeber im Gepäck. Arbeit auf Abruf soll nicht mehr möglich sein, wenn die Tätigkeit mit „normalen Arbeitsverhältnissen“ erledigt werden kann. Eine solche Regelung dürfte vielen Branchen den Schweiß auf die Stirn treiben. Denn viele Branchen benötigen genau diese Arbeiten auf Abruf.

Sie sehen, auch beim verhältnismäßig kleinem Thema Minijobs, sind die drei Parteien nicht ganz einer Meinung. Union und FDP sind sich hier noch am nächsten. Die Grünen vertreten dagegen eine ganz abweichende Vorstellung. Wir dürfen also gespannt sein, was im Bereich der Minijobber passiert, sollten wir wirklich eine Jamaika-Koalition bekommen.

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Welche Bedeutung haben die Wochenstunden bei Minijobs?

Haben die Wochenstunden bei Minijobs eine Bedeutung? Darf bei Minijobs eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden nicht überschritten werden? Gilt noch die Grenze von 15 Wochenstunden bei Minijobs?

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Mindestlohn und Minijob: 8,84 € Stundenlohn sind Pflicht

Mindestlohn und Minijob schließen sich nicht aus. Der Mindestlohn beträgt auch im Minijob mindestens 8,84 € je Stunde seit 1.1.2017. Sofern Sie Ihre Minijobber noch nach dem alten Mindestlohn von 8,50 € je Stunde bezahlen, sollten Sie schleunigst eine Anpassung auf den aktuell gültigen Mindestlohn vornehmen. Ansonsten kann dies eine kostspielige Angelegenheit werden.

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Rentner im Minijob

Rentner im Minijob sind unter den gleichen Gesichtspunkten zu behandeln wie Ihre übrigen Minijobber auch. Allerdings gibt es bei Rentnern im Minijob einige Besonderheiten zu beachten, die Sie im Lohnbüro unbedingt kennen müssen.

Rentner im Minijob sind gute Mitarbeiter. In aller Regel verfügen die Rentner über ein immenses Maß an Erfahrung und wissen wie sie Dinge am Laufen halten.

Daneben gibt es aber noch einen weiteren unschätzbaren Vorteil von Rentnern im Minijob: Sie haben oft unendlich viel Zeit und können nahezu alle Dienste zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten übernehmen.

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Haben Sie den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung?

„Kann ich bitte den Befreiungsantrag zur Rentenversicherung für den Minijobber sehen?“ So oder ähnlich startet oftmals die Betriebsprüfung, wenn es um Minijobber geht. Die Betriebsprüfer erreichen oft schon mit dieser einen Frage, dass in vielen Lohnbüros angespannte Stimmung herrscht. Doch das muss nicht sein, wenn Sie im Vorfeld schon für klare Verhältnisse sorgen.

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