Zum 1.7.2022 ist es wieder soweit. Der Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro je Stunde. Dies ist die zweite Erhöhung des Mindestlohns in diesem Jahr und wird nicht die letzte Mindestlohnanpassung für das Jahr 2022 gewesen sein.
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12 Euro Mindestlohn geplant
Aus den Sondierungspapieren der Ampelkoalition geht hervor, dass ein Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde geplant ist. Das würde eine deutliche Steigerung zum aktuellen Mindestlohn bedeuten. Konkret ist dies eine Erhöhung von 2,40 Euro je Stunde und damit das sichere Aus für zahlreiche Arbeitsverhältnisse an der Mindestlohnschwelle. Für Minijobs hat diese Erhöhung des Mindestlohns immense Auswirkungen.
Keine neue Minijobgrenze 2020
Entgegen der Ansicht vieler Arbeitgeber und Verbände scheint es aus Sicht der Politik keinen Anlasse für eine Erhöhung der Minijobgrenze ab 2020 zu geben. Bislang ist kein Gesetzentwurf eingebracht worden, der eine Erhöhung der Minijobgrenze 2020 vorsieht. Trotz gegenteiliger Ankündigungen des Wirtschaftsministers in einem Eckpunktepapier wird die Minijobgrenze 2020 aller Voraussicht nach nicht steigen und unverändert bei 450 Euro im Monat verbleiben.
Auswirkung Erhöhung Mindestlohn auf Minijobs
Ab 1.1.2017 soll beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 € je Stunde betragen. Das bedeutet für Minijobber, die bislang unterhalb des neuen Stundenlohns verdienen eine schöne Lohnerhöhung. Denn ab 2017 müssen alle Minijobber mindestens 8,84 € je Stunde verdienen (ab 2019 sind dies 9,19). Diese Erhöhung gilt natürlich nicht nur für die 450-€-Kräfte, sondern auch für die kurzfristigen Aushilfen, wie beispielsweise Ihre Ferienjobber.