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Erst kurzfristig und dann im Minijob – das geht

Ist es möglich erst kurzfristig und dann im Minijob zu arbeiten? Diese Frage stellen sich viele Betriebe, wenn es darum geht Ihre kurzfristigen Aushilfen und Minijobber optimal einzusetzen und abzurechnen. Denn kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind sozialabgabenfrei und damit oft eine günstige Beschäftigungsart.

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Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben

Immer wieder erhalte ich Fragen zur Zusammenrechnung mehrerer gleichzeitig ausgeübter Beschäftigungen, vermehrt kommt dabei auch die Konstellation Minijob und kurzfristige Beschäftigung zur Sprache.

Grundsätzlich sind mehrere Beschäftigungen zusammenzurechnen. Das gilt für die parallele Ausübung mehrerer Minijobs, aber auch wenn ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen parallel bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt. Minijob und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausüben weiterlesen