Saisonarbeitskräfte kurzfristig beschäftigen ist in vielen Branchen ein beliebtes und sinnvolles Mittel, um Arbeitsspitzen zu bewältigen. Vielfach werden Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie und natürlich in der Landwirtschaft eingesetzt. Sie sollten dabei aber einige Regelungen kennen, um bei der nächsten Betriebsprüfung nicht nachzahlen zu müssen. In diesem Artikel behandele ich die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten.
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Müssen Minijobber Überstunden leisten?
Ob Minijobber Überstunden leisten müssen, ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Denn in vielen Arbeitsverträgen sind feste Arbeitszeiten vereinbart, so dass damit die Arbeitspflichten des Minijobbers erfüllt sind.
Demnach muss ein Minijobber im Grunde keine Überstunden leisten. Ausgenommen davon sind lediglich besondere Ausnahmefälle, wie beispielsweise Überschwemmungen, Brände oder andere Notsituationen im Betrieb. Dann muss auch ein Minijobber aufgrund seiner besonderen Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber Überstunden leisten. Ansonsten gibt es aber keine grundsätzliche Pflicht für Minijobber Überstunden zu leisten.
Beitragsnachweis März 2017 rechtzeitig versenden!!!
Der Beitragsnachweis für den Abrechnungsmonat März 2017 muss am 27.3.2017 bei der Minijob-Zentrale eingegangen sein. Senden Sie daher den Beitragsnachweis rechtzeitig ab.
Am 27.3.2017 ist dies schon zu spät!
Lohnabrechnung 2017 für Minijobs
In diesen Tagen erfolgt in den Betrieben die erste Lohnabrechnung für das Jahr 2017. Auf welche Punkte Sie bei der ersten Lohnabrechnung 2017 für Minijobber besonders achten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.
Lohnabrechnung 2017: Neuer Mindestlohn 2017
Einer der wichtigsten Punkte bei der Lohnabrechnung 2017 ist sicher die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 € je Stunde. Prüfen Sie daher bei Ihren Minijobbern, ob der Mindestlohn 2017 eingehalten wird. Liegen einige Minijobber unterhalb des neuen Mindestlohns, so müssen Sie ab Januar 2017 den neuen Mindestlohn zahlen.
Achtung: Verspätete Lohnzahlung kann teuer werden
Zahlen Sie den Lohn pünktlich, denn eine verspätete Lohnzahlung kann Sie als Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Zahlen Sie den Lohn verspätet, kann auch ein Minijobber von Ihnen Schadenersatz verlangen.
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So schützen Sie sich vor Phantomlohn bei Minijobs
Der Phantomlohn ist immer wieder ein Thema bei Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherung. Denn anders als im Steuerrecht gilt in der Sozialversicherung das Entstehungsprinzip für die Beitragspflicht. Genau diese Sichtweise sorgt bei den Betrieben regelmäßig für Probleme bei den Betriebsprüfungen. Denn nur durch dieses Entstehungsprinzip kommt es in der Sozialversicherung überhaupt zu dem Problem des Phantomlohns und damit leider auch oft zu empfindlichen Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.
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