Archiv der Kategorie: Mutterschutz

Mutterschaftsgeld und Minijob

Auch Arbeitnehmerinnen mit einem Minijob erhalten Mutterschaftsgeld. Diese grundsätzliche Aussage muss jedoch genauer betrachtet werden. Denn die Zahlung von Mutterschaftsgeld im Minijob hängt von mehreren Faktoren ab. Interessant bei Minijobbern ist auch, ob bei Mutterschaft ein Arbeitgeberzuschuss zu zahlen ist.

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Schwangere im Minijob und Mutterschaftsgeld

Entbindet eine Minijobberin, so erhält sie auch im Minijob Mutterschaftsgeld. Dies hängt jedoch von ihrem Krankenversicherungsschutz ab. Ob es einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhält, hängt vom Verdienst im Minijob ab.

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Senkung U2-Umlage für Minijobber ab 1.6.2019

Die Minijob-Zentrale hat bekanntgegeben, dass die U2-Umlage für Minijobber ab 1.6.2019 auf 0,19 Prozent sinkt. Es bleibt dabei natürlich bei der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft in Höhe von 100 Prozent.

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Minijob und Elterngeld – Keine Kürzung wegen Einmalzahlungen

Viele Betriebe beschäftigen Arbeitnehmer während der Elternzeit im Minijob. Doch wie verhält es sich bei den Einkünften im Minijob und Elterngeld. Das Bundessozialgericht hat hier ein aktuelles Urteil gefällt, wenn Einmalzahlungen gewährt werden.

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Urlaubsansprüche bei Elternzeit kürzen?

Immer wieder bekomme ich Fragen im Zusammenspiel von Elternzeit und Minijobs gestellt – insbesondere Urlaubsansprüche bei Elternzeit. Meist geht es darum, ob es möglich ist, während der Elternzeit einen Minijob auszuüben. Mehr dazu finden Sie in meinem Artikel dazu.

Eine andere häufige Frage aus der letzten Zeit: Ob Urlaubsansprüche bei Elternzeit gekürzt werden können und falls ja, wie das geht.

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Minijob während der Elternzeit ist möglich

Einen Minijob während der Elternzeit? Geht das überhaupt? Diese Frage stellen sich viele Eltern, die während sich der Elternzeit nicht nur um das Kind kümmern, sondern auch noch etwas dazu verdienen wollen oder müssen. Und was bedeutet das für Sie im Lohnbüro, wenn ein neuer Minijobber Ihnen mitteilt, dass er oder sie sich in Elternzeit befinden?

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So berechnen Sie die Schutzfristen bei Mutterschaft und Minijobs

Ist eine Minijobberin schwanger, so müssen Sie die Schutzfristen bei Mutterschaft kennen. Es gilt: Schwangere Arbeitnehmerinnen sollen während der 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Das gilt natürlich auch für Ihre Minijobberinnen. Doch wie erfahren Sie im Lohnbüro, wann diese Schutzfristen beginnen bzw. enden und wie berechnen Sie diese Fristen?

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Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Viele Minijobber arbeiten gleich in mehreren Minijobs. Auch bei diesen Multi-Minijobbern kommt es natürlich vor, dass eine Mitarbeiterin schwanger wird. Wie berechnen Sie jetzt aber den Fall: Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld? Also wenn eine Arbeitnehmerin neben dem Minijob bei Ihnen noch weitere hat?

Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Minijobberin natürlich in allen Beschäftigungen Mutterschutz genießt. Also die Mehrfachbeschäftigte und Arbeitgeberzuschuss in allen einzelnen Jobs ein Thema ist.

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Auch Minijobberinnen bekommen Mutterschaftsgeld

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung erhalten Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Schwangere Mitarbeiterinnen sollen während der letzten 6 Wochen vor der Entbindung und dürfen bis zum Ablauf der 8. Woche nach der Entbindung (Schutzfristen) nicht von Ihnen beschäftigt werden.

Das gilt natürlich auch für Arbeitnehmerinnen, die bei Ihnen einen Minijob ausüben. Der Lohnausfall während dieser Zeit wird (teilweise) durch das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einem Mutterschaftsgeldzuschuss des Arbeitgebers ausgeglichen.

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