Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat mit einem Interview für Wirbel gesorgt. So „soll“ der Mindestlohn ab 2024 auf 14 Euro je Stunde steigen. Daneben sollen laut seinen Interviewaussagen auch die Paketboten entlastet werden, die künftig weniger schwere Pakete ausliefern sollen.
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Beamte und Minijob
Arbeitet ein Beamter nebenbei in einem Minijob, so sind einige Besonderheiten bei der Lohnabrechnung zu beachten. Vorteilhaft für den Betrieb ist bei der Beschäftigung von Beamten insbesondere die Einsparung der Krankenversicherungsbeiträge.
Lohnsteuerbescheinigung 2022 und Minijobber
Die Lohnsteuerbescheinigung 2022 ist für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu erstellen, die bis 31.12.2022 oder darüber hinaus bei Ihnen beschäftigt waren. Das gilt auch für Minijobber. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen steuerpflichtigen Minijobbern der nach seinen individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) abgerechnet wurde. Wurde der Minijobber pauschal mit 2 Prozent Pauschsteuer abgerechnet, dann entfällt die Lohnsteuerbescheinigung 2022.
Wechsel von Versicherungspflicht zum Minijob
Immer wieder wechseln Arbeitnehmer aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen geringfügig entlohnten Minijob. Für den Arbeitnehmer hat dies oftmals den Vorteil, dass im Verhältnis zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein vergleichsweise deutlich höheres Nettoentgelt erzielt wird. Als Arbeitgeber gilt es bei dem Wechsel jedoch einiges zu beachten.
Minijobs – Arbeitgeberkosten 2023
Minijobs sind nach wie vor eine beliebte Beschäftigungsform. Gerade für viele Arbeitnehmer ist der Minijob ein echter Gewinnbringer, weil hier brutto für netto gearbeitet werden kann. Denn zahlreiche Arbeitnehmer n unter den höhen Sozialversicherungsbeiträgen bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Jahresmeldungen 2022 für Minijobber
Im Januar eines Kalenderjahres werden regelmäßig die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für die Minijobber von den Lohnsoftwareprogrammen erstellt. Das gilt auch im Januar 2023. Denn dann werden die Jahresmeldungen 2022 bereitgestellt. Die Jahresmeldungen 2022 weisen bei den Minijobs ein paar Besonderheiten aufgrund der geänderten Minijobgrenze auf, dies Sie kennen sollten.
Überschreiten der Minijobgrenze 2023
Zum 1.10.2022 haben sich auch die Kriterien für eine unschädliche Überschreitung der Minijobgrenze geändert. So spielt nun auch die Höhe der Überschreitung eine Rolle bei der Frage, ob ein Überschreiten zulässig ist oder nicht. Überschreitet ein Arbeitnehmer nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise und unvorhersehbar in einzelnen Monaten die Minijobgrenze, hat dies unter Umständen keinen Einfluss auf den Minijobberstatus. Ein Überschreiten der Minijobgrenze ist unschädlich, solange dadurch die Jahresentgeltgrenze von 6.240 Euro (12 x 520 Euro) nicht überschritten wird.
Minijob-Zentrale erhöht U1 Beiträge 2023
Ab 1.1.2023 stiegen für Betriebe, die Minijobber beschäftigen die U1-Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale. Nachdem zum Beginn des Jahres die U1-Beiträge bei der Minijob-Zentrale noch gesenkt worden sind, steigen diese ab 2023 wieder an.
Bei den Minijobs ist für die Arbeitgeber in den letzten Monaten einiges in Bewegung. Nachdem die Minijobgrenze zum 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben worden ist, steigen für viele Minijob-Betriebe die U1 Beiträge.
Minijobs – 520-Euro-Kräfte
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das regelmäßige Entgelt monatlich die geltenden Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) nicht überschreitet. Die Minijobgrenze war bislang stets festgeschrieben (zuletzt bei 450 Euro).
Minijobgrenze steigt auf 520 Euro
Die Minijobgrenze wurde zum 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben. Dies bedeutet aber leider nicht, dass der Arbeitsumfang der Minijobber erhöht worden ist. Vielmehr ist die Anhebung der Minijobgrenze der Mindestlohnerhöhung geschuldet.