Fällt die Arbeit an einem Feiertag aus, so erhalten Arbeitnehmer für diesen Feiertag Feiertagslohn bzw. Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Dies gilt auch für Minijobber, wenn die Arbeit an einem Feiertag ausfällt.
Archiv der Kategorie: Entgeltfortzahlung
Krankenkasse bei Minijobbern ab 2022 zwingend abfragen
Ab 2022 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt werden. Dies führt dazu, dass in der Lohnabrechnung ab 2022 zwingend die Krankenkassendaten der Minijobber vorliegen und im Lohnprogramm eingetragen sein müssen.
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Telefonische Krankschreibung auch für Minijobber
Seit dem 19. Oktober 2020 gilt bis Ende 2020 wieder die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für Arbeitnehmer. Somit können sich Arbeitnehmer wieder ohne persönliches Erscheinen beim Arzt krankschreiben lassen. Diese Möglichkeit besteht auch für Minijobber, so dass auch die Minijobber sich nun bei Atemwegserkrankungen schnell und unkompliziert krankschreiben lassen können.
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Feiertagslohn für Minijobber
Feiertagslohn erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag ausfällt. Daher gilt, dass es Feiertagslohn immer dann gibt, wenn die Arbeit wegen des Feiertags ausfällt. Dies gilt im Grunde auch für Minijobber. Es sind aber auch einige Besonderheiten zu beachten
Feiertagslohn am 1. Mai auch für Minijobber
Arbeitnehmer, die an einem Feiertag nicht arbeiten können, erhalten Entgeltfortzahlung am Feiertag. Das gilt auch für den Feiertagslohn am 1. Mai. Auch für den 1. Mai hat der Arbeitgeber Feiertagslohn zu zahlen, wenn an dem Tag normalerweise gearbeitet worden wäre.
Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen
Auch kurzfristig beschäftigte Aushilfen erhalten im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers. Allerdings sind Sie im Lohnbüro hier gefordert. Denn unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die kurzfristigen Aushilfen keinen Lohn fortgezahlten. Dann heißt es, keine Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen.
Krankmeldung auch bei Ferienjob
In den Sommermonaten arbeiten wieder viele Schüler und Studenten in den Betrieben als Ferienjobber. Meist sind diese als kurzfristige Aushilfen für einige Wochen in dem Betrieb tätig. Bei diesen Aushilfsbeschäftigungen kommt es immer wieder zu Fragen, wie beispielsweise was ist zu tun, wenn die kurzfristige Aushilfe erkrankt?
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Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen
Natürlich ist bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfen zu leisten. Auch wenn viele Betriebe davon ausgehen, dass kurzfristige Aushilfen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten, so sieht das Gesetz jedoch eindeutige die Entgeltfortzahlung für kurzfristige Aushilfsbeschäftigungen vor.
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen
Die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet sich nach der Höhe des ausgefallenen Entgelts. Das heißt, der Arbeitnehmer ist so zu stellen als hätte er gearbeitet. Dies gilt natürlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen, wenn die Arbeit aufgrund eines Feiertages ausfällt.
Entgeltfortzahlung an Feiertagen auch für Minijobber
Fällt die Arbeit aufgrund eines Feiertags aus, so erhalten auch Minijobber Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Der Betrieb ist nämlich verpflichtet, sämtlichen Arbeitnehmern für Arbeitszeit, die wegen eines Feiertags ausfällt das Entgelt fortzuzahlen.
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