Krankenkasse bei Minijobbern ab 2022 zwingend abfragen
Ab 2022 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt werden. Dies führt dazu, dass in der Lohnabrechnung ab 2022 zwingend die Krankenkassendaten der Minijobber vorliegen und im Lohnprogramm eingetragen sein müssen.