Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das regelmäßige Entgelt monatlich die geltenden Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) nicht überschreitet. Die Minijobgrenze war bislang stets festgeschrieben (zuletzt bei 450 Euro).
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Minijobgrenze steigt auf 520 Euro
Die Minijobgrenze wurde zum 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben. Dies bedeutet aber leider nicht, dass der Arbeitsumfang der Minijobber erhöht worden ist. Vielmehr ist die Anhebung der Minijobgrenze der Mindestlohnerhöhung geschuldet.
Arbeitgeberbeiträge für Minijobber sinken 2022
Die Arbeitgeberbeiträge für Minijobber werden 2022 etwas günstiger. Das liegt an der Absenkung der Umlagen, die zum 1.1.2022 abgesenkt werden. Die pauschalen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge bleiben jedoch auch 2022 unverändert. Die Arbeitgeberbelastung für Minijobber reduziert sich 2022.
Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro geplant
Die neue Regierung wird die Minijobgrenze 2022 voraussichtlich auf 520 Euro im Monat erhöhen. Gleichzeitig soll dabei auch der Mindestlohn erhöht werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Minijobs. Update 29.1.2022: ab 1.10.2022 soll die Änderung kommen)
Corona-Beihilfe auch 2021 möglich
Die Corona-Beihilfe ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, die als steuer- und beitragsfreies Entgeltextra auch an Ihre Minijobber wegen der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ausgezahlt werden kann.
Lohnachweis und Minijob – das gilt es zu beachten
Im Februar 2021 sind die Lohnnachweise an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden. Die Lohnnachweise enthalten die meldepflichtigen Entgelte zur Unfallversicherung für die im vergangenen Jahr beschäftigten Arbeitnehmer. Das gilt selbstverständlich auch für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen. Auch diese sind im Lohnnachweis zu melden.
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Mehrere Minijobs können zum Midijob führen – Midijobformel 2021
Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs parallel nebeneinander bei verschiedenen Arbeitgebern aus, so sind diese zusammenzurechnen. Bei dieser Gesamtbeurteilung kann es dazu kommen, dass es sich um einen mehrfachbeschäftigten Midijobber handelt.
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Hinzuverdienstgrenzen für Rentner 2021 steigen
Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, die in vorgezogener Altersrente sind, bleiben auch 2021 hoch. Das wurde kurz vor Weihnachten vom Gesetzgeber beschlossen und wirkt sich erfreulich für die betroffenen Rentner aus. Die Sonderregelung wird damit auch für 2021 verlängert. Vorgezogene Altersrentner können nun auch 2021 deutlich mehr neben der Rente verdienen.
Arbeitgeberbelastung 2021 bei Minijobs
Die Arbeitgeberbelastung 2021 bei Minijobs steigt leicht. Größere Beitragssatzsteigerungen sind auch bei den Minijobs ausgeblieben. Dennoch steigen die Beiträge für Minijobbern auf Seiten der Arbeitgeber im Vergleich zum Vorjahr leicht.
Insolvenzgeldumlage 2021 steigt
Nachdem der Bundesrat am 27.11.2020 dem Beschäftigungssicherungsgesetz zugestimmt hat, ist klar, dass die Insolvenzgeldumlage 2021 steigt. Ab 1.1.2021 beträgt sie 0,12 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Entgelts.