Archiv der Kategorie: Beiträge

Midijob richtig beurteilen

Arbeitnehmer, deren regelmäßig Entgelt im Bereich von 520,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich liegt, sind im Übergangsbereich beschäftigt. Inzwischen hat sich für diesen Übergangsbereich der Begriff „Midijob“ etabliert. Wichtig für die Einstufung als Midijobber ist die versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses.

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Krankenversicherung von kurzfristigen Aushilfen

Bei Arbeitnehmern, die eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen, stellt sich die Frage, ob und wie die Ferienjobber krankenversichert sind. Denn bei der kurzfristigen Beschäftigung besteht der finanzielle Vorteil in der Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung. Dies ist aber mit dem Nachteil verbunden, dass kein Krankenversicherungsschutz durch diese Beschäftigungsart besteht.

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Minijobber darf 520 Euro überschreiten

Grundsätzlich gilt als Voraussetzung für einen Minijob, dass das regelmäßige Entgelt monatlich 520 Euro nicht überschreiten darf. Doch ist die Überschreitung unvorhersehbar gelten Sonderregelungen, so dass trotz Überschreiten der Minijobgrenze der Minijobstatus erhalten bleiben kann. Dies ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft.

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Regelaltersgrenze in Deutschland

Die Regelaltersgrenze hat zahlreiche Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung von Beschäftigten. Denn abhängig von der (geltenden) Regelaltersgrenze, sind Besonderheiten bei der Beurteilung hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht und Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung zu beachten. Anders formuliert, das Erreichen der Regelaltersgrenze kann vor Beitragspflicht schützen.

Dies gilt jedoch meist nicht für den Arbeitgeber. Im Lohnbüro sollten Sie das Thema Regealtersgrenze jedoch im Blick haben und wissen, wann welche Beschäftigten(jahrgänge) die regelaltersgrenze erreichen.

Beschäftigte sollten sich ebenso über „ihre Regelaltersgrenze“ frühzeitig informieren, denn ab dem Zeitpunkt ist der Bezug einer (regulären) Altersrente möglich. Ebenso bedeutet das Erreichen der Regelaltersgrenze oftmals automatisch das Ende des Arbeitslebens. Denn in zahlreichen Arbeitsverträgen ist diese als Beschäftigungsende vermerkt.

Es lohnt sich also die Regelaltersgrenze etwas genauer zu betrachten.

 

Regelaltersgrenze

Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 in Ein-Monats-Schritten und von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten. Für Personen, die zwischen 1946 und 1963 geboren sind, gilt somit noch eine Regelaltersgrenze von „unter 67“.

Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Geburtsjahrgang Regelaltersgrenze
bis 1946 65 Jahre
1947 65 Jahre und 1 Monat
1948 65 Jahre und 2 Monate
1949 65 Jahre und 3 Monate
1950 65 Jahre und 4 Monate
1951 65 Jahre und 5 Monate
1952 65 Jahre und 6 Monate
1953 65 Jahre und 7 Monate
1954 65 Jahre und 8 Monate
1955 65 Jahre und 9 Monate
1956 65 Jahre und 10 Monate
1957 65 Jahre und 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre und 2 Monate
1960 66 Jahre und 4 Monate
1961 66 Jahre und 6 Monate
1962 66 Jahre und 8 Monate
1963 66 Jahre und 10 Monate
1964 67 Jahre

Die Regelaltersgrenze ist übrigens in Ihrer Lohnsoftware oftmals bereits integriert, so dass Sie rechtzeitig über das Erreichen der Grenze informiert werden.

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Inflationsausgleichsprämie auch für Minijobber

Bereits seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Damit hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, um die Inflationsauswirkungen bei den Arbeitnehmern zu dämpfen.

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Wechsel von Versicherungspflicht zum Minijob

Immer wieder wechseln Arbeitnehmer aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einen geringfügig entlohnten Minijob. Für den Arbeitnehmer hat dies oftmals den Vorteil, dass im Verhältnis zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ein vergleichsweise deutlich höheres Nettoentgelt erzielt wird. Als Arbeitgeber gilt es bei dem Wechsel jedoch einiges zu beachten.

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Minijobs – Arbeitgeberkosten 2023

Minijobs sind nach wie vor eine beliebte Beschäftigungsform. Gerade für viele Arbeitnehmer ist der Minijob ein echter Gewinnbringer, weil hier brutto für netto gearbeitet werden kann. Denn zahlreiche Arbeitnehmer n unter den höhen Sozialversicherungsbeiträgen bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.

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Midijobformel 2023 – neuer Faktor F 2023

Neues Jahr, neue Rechenwerte in der Sozialversicherung. Das gilt nach wie vor auch für Midijobber. Denn auch 2023 gelten hier angepasste Rechenwerte und somit eine neue Berechnungsformel. Neben dem Berechnungsfaktor F, der stets bei einer Änderung der Sozialversicherungsbeitragssätze geändert wird, kommt 2023 auch noch die Ausweitung des Entgeltsbereichs bei den Midijobbern hinzu.

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