Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern

Die Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern ist in vielen Betrieben eine lästige Pflicht, die nicht eindeutig geregelt ist. Oft herrscht dabei eine sehr große Unsicherheit, in welcher Höhe die Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern überhaupt zu zahlen ist.

Auch Minijobber bekommen Entgeltfortzahlung

Unstrittig ist, dass Ihre Minijobber als „Teilzeitarbeitnehmer“ Entgeltfortzahlung erhalten.

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Beschäftigung von Ehegatten im Minijob

Die Beschäftigung von Ehegatten im Minijob ist Gang und Gäbe. Allerdings sollten Sie bei der Beschäftigung von Ehegatten im Minijob einige Besonderheiten beachten, damit Ihnen in einer Prüfung durch die Sozialversicherung oder die Lohnsteuer-Außenprüfer das „Beschäftigungsmodell“ nicht um die Ohren fliegt.

Neben der Arbeitsleistung bietet eine Beschäftigung von Ehegatten im Minijob aber auch einen schönen Steuervorteil. Denn die Lohnkosten – inklusive der Lohnnebenkosten – sind Betriebsausgaben. Das kann im Jahr bis zu 7.000 € ausmachen.

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Sofortmeldungen sind in der Gastronomie Pflicht

Die Sofortmeldungen zur Sozialversicherung sind auch für Ihre Minijobber zu erstatten, wenn Sie in einer der sofortmeldepflichtigen Branchen tätig sind. Das gilt natürlich auch für Minijobs in der Gastronomie.

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