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In Gastronomie sind Sofortmeldungen Pflicht

Im Mai 2021 können einige Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Nachdem die Gastronomie im Grunde seit März 2020 geschlossen wurde. Nun können aber in einigen Bundesländern die Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Dies bedeutet auch, dass wieder Personal und damit auch Minijobber eingestellt werden.

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Meldungen zur Sozialversicherung bei Minijobbern

Auch für Minijobber sind Sozialversicherungsmeldungen zu erstellen. Dabei gelten für Minijobber im Grunde dieselben Meldevorschriften, wie für versicherungspflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gilt für kurzfristige Aushilfen eine Ausnahme.

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Sofortmeldepflicht gilt auch für Minijobber

Die Sofortmeldepflicht soll helfen, Schwarzarbeit einzudämmen. Das gilt insbesondere für einige Branchen, in denen bereits vor einigen Jahren die Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung eingeführt wurde. In diesen Branchen wird verlangt, dass Arbeitnehmer bereits zum Beschäftigungsbeginn gemeldet werden. Dies sind die sogenannten Sofortmeldungen.

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Sofortmeldungen sind in der Gastronomie Pflicht

Die Sofortmeldungen zur Sozialversicherung sind auch für Ihre Minijobber zu erstatten, wenn Sie in einer der sofortmeldepflichtigen Branchen tätig sind. Das gilt natürlich auch für Minijobs in der Gastronomie.

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