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Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber erstellen?

In diesen Wochen habe ich mehrfach die Frage erhalten, ob die Lohnsteuerbescheinigung für Minijobber zu erstellen ist. Die Frage lässt sich nur mit ein wenig mehr Informationen genau beantworten. Es kann nämlich nicht pauschal auf diese Frage mit ja oder nein geantwortet werden. Aber pauschal ist hier schon ein gutes Stichwort.

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Lohnabrechnung: Feiertage und Minijobber

Die Lohnabrechnung für Feiertage und Minijobber ist ein vieldiskutiertes Thema. Teilweise gehen hier die Meinungen über eine Vergütung auch weit auseinander, so dass dieses Thema näher beleuchtet werden muss.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer – also auch Ihre Minijobber – auch an arbeitsfreien Feiertagen so zu vergüten, als wenn sie ihre Arbeitsleistung erbracht hätten. Das gilt natürlich auch für Feiertage und Minijobber. Es ist rechtlich unzulässig, wenn Minijobber von der Lohnfortzahlung an einem Feiertag ausgeschlossen werden, obwohl andere Arbeitnehmer den Feiertagslohn erhalten.

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Auch Minijobber erhalten Feiertagsvergütung

Feiertagsvergütung auch für Minijobber? Für Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, erhalten auch Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen Feiertagsvergütung. Es gilt der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer für Feiertage, an denen er nicht arbeiten „kann“, die Vergütung erhält, die er bei tatsächlicher Arbeitsleistung erhalten hätte.

Ein Feiertag darf also nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers ausgelegt werden. So will es das Entgeltfortzahlungsgesetz, in dem für Feiertagsvergütung eine eigene Norm geschaffen worden ist (§ 2 EFZG).

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Feiertagszuschlag am 1. Mai auch für Minijobber

Den Feiertagszuschlag am 1. Mai können Sie auch für Minijobber zahlen. Für Arbeiten am 1. Mai – dem Tag der Arbeit – können Sie einen Feiertagszuschlag von bis zu 150 % steuer- und beitragsfrei auszahlen. Damit können Sie den Stundenlohn Ihrer Minijobber verdoppeln, ohne dass dafür Extra-Beiträge fällig werden.

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Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern

Die Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern ist in vielen Betrieben eine lästige Pflicht, die nicht eindeutig geregelt ist. Oft herrscht dabei eine sehr große Unsicherheit, in welcher Höhe die Höhe der Entgeltfortzahlung bei Minijobbern überhaupt zu zahlen ist.

Auch Minijobber bekommen Entgeltfortzahlung

Unstrittig ist, dass Ihre Minijobber als „Teilzeitarbeitnehmer“ Entgeltfortzahlung erhalten.

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