Archiv der Kategorie: Rentner

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Altersvollrentnern

Bezieher einer Altersvollrente sind nach Ablauf des Kalendermonats in dem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, rentenversicherungsfrei. Das gilt auch für einen Minijob. Daher kann hier der Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht entbehrlich sein. Es besteht allerdings die Möglichkeit per Antrag (wieder) rentenversicherungspflichtig zu werden.

Rentenversicherungsfreiheit bei Altersvollrentnern

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze sind Altersvollrentner rentenversicherungsfrei. Konkret: Für eine Beschäftigung eines Altersvollrentners gilt, dass die Rentenversicherungsfreiheit nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht ist, eintritt. Ab diesem Zeitpunkt ist damit die Rentenversicherungspflicht bei einem Minijobber nicht mehr gegeben.

Beispiel:

Albert Alt (68 Jahre) hat die Regelaltersgrenze bereits erreicht und ist Altersvollrentner.

Er beginnt zum 1.4.2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Da Herr Alt die Regelaltersgrenze bereits überschritten hat, ist er rentenversicherungsfrei im Minijob. Sein Arbeitgeber muss aber dennoch den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen.

 

Dies bedeutet für einen Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze, dass kein Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht mehr nötig ist.

Der beschäftigte Rentner im Minijob zahlt somit keinen Eigenanteil zur Rentenversicherung (mehr). Als Arbeitgeber ist aber dennoch der Pauschalbeitrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung zu zahlen. Von diesem ist der Arbeitgeber dann leider nicht befreit.

 

Rentenversicherungspflicht möglich – Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit

Altersvollrentner in einem Minijob können auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, wenn sie eine entsprechende Erklärung dazu gegenüber dem Arbeitgeber abgeben. Diese Verzichtserklärung kann nur für die Zukunft wirken – also nicht rückwirkend beantragt werden. Diese Möglichkeit gilt bereits seit 1.1.2017.

Macht ein Altersvollrentner von dieser Verzichtsmöglichkeit Gebrauch, so ist er (trotz Erreichen der Regelaltersgrenze) in dem Minijob rentenversicherungspflichtig und zahlt den Eigenanteil zur Rentenversicherung (aktuell 3,6 Prozent).

Vorgezogene Altersrente und Minijob

Die vorgezogene Altersrente ist für viele Arbeitnehmer ein lang herbeigesehntes Ziel. Sobald die Möglichkeit besteht, dem Arbeitsleben den Rücken zu kehren, nutzen viele Arbeitnehmer diese Chance. Doch viele Altersrentner üben neben der Altersrente noch einen Minijob aus. Was gilt es dabei zu beachten?

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Hinzuverdienstgrenzen für Rentner 2021 steigen

Die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, die in vorgezogener Altersrente sind, bleiben auch 2021 hoch. Das wurde kurz vor Weihnachten vom Gesetzgeber beschlossen und wirkt sich erfreulich für die betroffenen Rentner aus. Die Sonderregelung wird damit auch für 2021 verlängert. Vorgezogene Altersrentner können nun auch 2021 deutlich mehr neben der Rente verdienen.

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Neue Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner

Altersvollrentner, die einen Minijob ausüben, müssen keine Rentenkürzung befürchten. Anders sieht es aber aus, wenn es sich nicht mehr um einen Minijob handelt. In diesen Fällen müssen Altersvollrentner unter Umständen mit einer Rentenkürzung rechnen. Der Hinzuverdienst wird nämlich (unter Umständen) auf die Rente angerechnet, was letztlich zu einer Rentenkürzung führt.

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Personengruppenschlüssel bei Minijobs

Die Verwendung der Personengruppenschlüssel bei Minijobs werfen immer wieder Fragen auf. Zwar ist der Personengruppenschlüssel für Minijobs klar geregelt, doch in der Lohnabrechnung bestehen hier gerade in Kombination bestimmter Personengruppen und einer geringfügigen Beschäftigung Unsicherheiten.

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Altersvollrente und Minijob sind möglich

Kann ein Altersvollrentner einen Minijob ausüben, ohne dass die Rente gekürzt wird? Diese Frage stellen sich viele Rentner, die sich neben der Rente etwas dazuverdienen wollen. Aber auch in den Lohnbüros herrscht häufig die Meinung vor, dass die Rente grundsätzlich gekürzt wird, wenn ein Minijob neben der Altersvollrente ausgeübt wird.

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Rentner im Minijob

Rentner im Minijob sind unter den gleichen Gesichtspunkten zu behandeln wie Ihre übrigen Minijobber auch. Allerdings gibt es bei Rentnern im Minijob einige Besonderheiten zu beachten, die Sie im Lohnbüro unbedingt kennen müssen.

Rentner im Minijob sind gute Mitarbeiter. In aller Regel verfügen die Rentner über ein immenses Maß an Erfahrung und wissen wie sie Dinge am Laufen halten.

Daneben gibt es aber noch einen weiteren unschätzbaren Vorteil von Rentnern im Minijob: Sie haben oft unendlich viel Zeit und können nahezu alle Dienste zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten übernehmen.

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Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht ist ein Muss

Der Großteil der Minijobber möchte brutto für netto arbeiten und legt daher einen Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht vor. Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass der Minijobber keine eigenen Beiträge (Eigenanteile) zur Rentenversicherung zahlt. Er erhält somit grundsätzlich seinen Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt.

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Lohnabrechnung 2017 für Minijobs

In diesen Tagen erfolgt in den Betrieben die erste Lohnabrechnung für das Jahr 2017. Auf welche Punkte Sie bei der ersten Lohnabrechnung 2017 für Minijobber besonders achten müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

Lohnabrechnung 2017: Neuer Mindestlohn 2017

Einer der wichtigsten Punkte bei der Lohnabrechnung 2017 ist sicher die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 € je Stunde. Prüfen Sie daher bei Ihren Minijobbern, ob der Mindestlohn 2017 eingehalten wird. Liegen einige Minijobber unterhalb des neuen Mindestlohns, so müssen Sie ab Januar 2017 den neuen Mindestlohn zahlen.

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Neue Flexirente bringt Vorteile für Minijobber

Seit 1.1.2017 gilt die neue Flexirente. Diese bringt auch äußerst interessante Neuerungen für Minijobber mit sich. Minijobber haben mit der Flexirente nämlich künftig viele Vorteile. Genauer gesagt die Altersvollrentner unter den Minijobbern.

Bislang gilt, dass Altersvollrentner in einem Minijob rentenversicherungsfrei sind. Das ändert sich nun durch die neue Flexirente ab 2017. Denn dann kommt als weiteres Kriterium für die Rentenversicherungsfreiheit noch hinzu, dass die Regelaltersgrenze auch erreicht sein muss. Für diejenigen Minijobber, die eine Altersvollrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gilt dann, dass sie rentenversicherungspflichtig sind.

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