Was ist ein Minijob?

Was ist ein Minijob und was muss ich im Lohnbüro beachten. Dies ist eine häufig gestellte Frage, die immer wieder an mich herangetragen wird. Im Gesetz ist ein Minijob gar nicht beschrieben. Vielmehr wird dort von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gesprochen. Der Minijob hat sich erst nach und nach in den Sprachgebrauch eingeschlichen. Heute ist er allgemein gängig und ist sogar Namensgeber für diesen Blog.

Was ist ein Minijob?

Im Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Minijob mittlerweile für die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in Gänze benutzt. Hier sehe ich dies jedoch etwas differenzierter.

Ein Minijob ist ein 450-€-Job oder besser ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis (§ 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV). Die Bezeichnung Minijob resultiert aus der finanziellen Sichtweise auf die monatliche Vergütungshöhe von grundsätzlich maximal 450 €. Ein solcher Minijob ist aufgrund der geringfügigen monatlichen Entgelthöhe ein Minijob – also quasi ein Job mit „Mini-Vergütung“.

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Daneben gibt es noch eine weitere Art der geringfügigen Beschäftigungen. Diese sind jedoch nicht aufgrund der Entlohnungshöhe, also des Entgelts, sondern aufgrund des zeitlichen Umfangs geringfügig. Es handelt sich hier um kurzfristige Beschäftigungen.

Was ist ein Minijob – ein 450-€-Job!

Neben der Bezeichnung Minijob hat sich im Sprachgebrauch für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse auch ein anderer Begriff mittlerweile etabliert. Oft wird auch vom 450-€-Job gesprochen, wenn es um geringfügig entlohnte Beschäftigungen bzw. Minijob geht.

Was ist ein Minijob – Voraussetzungen

Um überhaupt einen Minijob ausüben zu können, hat das Beschäftigungsverhältnis einige Bedingungen erfüllen. Voraussetzung für einen Minijob ist es, dass das regelmäßige Entgelt im Monat nicht 450 € übersteigt (daher auch die Bezeichnung 450-€-Job).

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Beschäftigen Sie also einen Arbeitnehmer, dessen Entgelt monatlich diesen Betrag von 450 € nicht überschreitet, dann handelt es sich in aller Regel um einen Minijobber.

Beispiel:

Sie beschäftigen eine Reinigungskraft für die Reinigung der Büroräume. Die Arbeitnehmerin erhält dafür monatlich 350 €.

Da das regelmäßige monatliche Entgelt 450 € nicht übersteigt, handelt es sich um einen Minijob.

 

Was ist ein Minijob – ganz einfach

Bedeutet das jetzt, es handelt sich bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Entgelt von nicht mehr als 450 € im Monat immer um einen Minijob? Nicht ganz. Denn keine Regel ohne Ausnahme – und davon gibt es im Bereich der Minijobs eine ganze Menge. Etwas differenzierter ist der Minijob schon zu betrachten. Sonst wäre es ja auch zu einfach.

Was ist ein Minijob – und was nicht?

So sind beispielsweise Auszubildende in ihrer Berufsausbildung niemals als Minijobber tätig. Andererseits darf ein Auszubildender natürlich neben seinem Ausbildungsjob auch einen Minijob ausüben. Die Voraussetzungen für einen Minijob sind auf den ersten Blick eigentlich ganz einfach – nämlich nicht mehr als 450 € im Monat – der Teufel steckt jedoch wie so oft im Detail.

Was ist ein Minijob – was ist bei Minijob im Nebenjob

Denn es stellt sich dann schon die nächste Frage: Darf ein Minijob im Nebenjob ausgeübt werden? Wieviel kann der Minijobber im Hauptjob verdienen oder im Nebenjob. Was gibt es da zu beachten? Welche Auswirkungen hat ein Nebenjob auf den Hauptjob? Muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über weitere Jobs informieren? Darf der Arbeitgeber einen Minijob als Nebenjob verbieten?

All diese Fragen (und noch einige mehr) stellen sich bei der Beschäftigung eines Minijobbers. Mehr Informationen dazu finden Sie auf meinem Blog und erhalten Sie in dem regelmäßigen Newsletter zu Minijobs und kurzfristigen Aushilfen.

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Interessant: Diese Ausnahmen gibt es bei Minijobs.

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