Ist die Stundenanzahl bei Minijob begrenzt?

Ist die Stundenanzahl bei Minijob begrenzt?

Minijob Höchststunden

Gibt es eine maximale Stundenanzahl bei Minijob? Diese Frage treibt viele Minijobber und Betriebe um. Eine gesetzlich festgelegte maximale Stundenanzahl bei Minijobs gibt es zunächst nicht. Aber wie so oft, sollten Sie hier ins Detail gehen.

Stundenanzahl bei Minijob begrenzt?

Eine maximale Stundenanzahl bei Minijobs gibt es zunächst einmal nicht in der Minijobnorm (§ 8 SGB IV). Hier wird nur auf den Verdienst bei Minijobbern (geringfügig entlohnt Beschäftigten) abgestellt. Das führt zunächst zu der Aussage, dass es keine Höchst-Stundenanzahl für Minijobs gibt. Das stimmt allerdings nicht ganz!

Denn es wirken ja noch andere Vorschriften auf die Arbeitsverhältnisse, wie beispielsweise die Regelungen zum Mindestlohn (Mindestlohngesetz).

Mindestlohngesetz begrenzt Stundenanzahl bei Minijob

Aufgrund des gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohns kommt es zwar nicht direkt, aber dennoch indirekt zu einer Begrenzung der Stundenanzahl bei Minijobs. Dadurch, dass es einen Mindestlohn gibt, führt dies bei einer festen Minijobgrenze von 450 Euro im Monat, zwangsläufig zu einer Deckelung der Stundenanzahl bei Minijobs.

Beispiel 2018 und 2017:

Im Jahr 2018 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro je Stunde (Bruttostundenlohn).

Dies hat für Minijobber zur Folge, dass sie maximal 50,90 Stunden im Monat arbeiten dürfen (= 450 Euro : 8,84 Euro/Stunde), faktisch sind dies 50 Stunden Arbeitszeit für den Betrieb. Damit liegt die Höchst-Stundenanzahl bei Minijobs derzeit bei 50 Stunden im Monat.

Beispiel 2016 und 2015:

In den Jahren 2015 und 2016 betrug der gesetzliche Mindestlohn noch 8,50 Euro je Stunde. Somit war es in diesen beiden Jahren für Minijobber möglich noch 52 Stunden im Monat zu arbeiten (= 450 € : 8,50 €/Stunde = 52,94 Stunden), ohne dass die Minijobgrenze von 450 Euro überschritten wurde.


Sie sehen, es gibt zwar keine direkte, aber dennoch eine indirekte Höchststundenanzahl bei Minijobbern, die Sie unbedingt einhalten sollten, um zum einen nicht gegen den Mindestlohn zu verstoßen und andererseits natürlich auch die Minijobgrenze nicht zu überschreiten.

Ist die Stundenanzahl bei Minijob auf 15 Stunden begrenzt?

Vor der Einführung der Minijobs im Jahre 2003 (Hartz-Gesetze) existierte bereits eine Regelung für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Diese war im runde der heutigen Regelung recht nah. Allerdings gab es seinerzeit neben einer Engelthöchstgrenze noch das Erfordernis, dass eine Wochenarbeitszeit von 15 Stunden je Woche nicht überschritten werden durfte, um die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung weiterhin zu erfüllen.

 

Hinweis: Mindestlohn 2020 beträgt 9,35 Euro

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4 Antworten

  1. MrsChaibo sagt:

    Danke für Deinen Beitrag diese Frage hat mich tatsächlich schon sehr oft beschäftigt und nun habe ich endlich Klarheit

  2. Herbert sagt:

    Die Grenze muss nach oben korrigiert werden.
    Z.Zt. bekommen meine Aushilfen € 9,–/Std. im Durchschnitt 7Std je Schicht. 6 Dienste je 7 Std. sind 42 Stunden Ergit € 378,– Urlaubsgeld je Monat € 36,– Ab 23:00 uhr 25% steuerfreie Zulage. Bei Abendschichten im Schnitt 12 Std. je € 2,25 steuerfrei ergibt € 27,– insgesamt also bei meiner Aufrechnung € 441,–
    Kommt keine Erhöhung, wird der Arbeitgeber gezwungen die Mitarbeiter schwarz auszuzahlen.
    Also von seinem eigenen Geld auszuzahlen.

  3. Dieter Linge sagt:

    Politik und Medien halten alle Minijobber für blöd. Überall steht zu lesen das durch die Lohnerhöhung
    die Kaufkraft um 1.7 Mio. steigt. Sind wir deutschen wirklich so dumm. Für wie dämlich halten uns die
    VOLKSVERTRETER eigentlich ?

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