Ihnen beschäftigten Minijobber. Doch ist die Urlaubsberechnung gerade bei Minijobber oft ein kompliziertes Unterfangen. Daher stelle ich Ihnen an dieser Stelle zwei Standardfälle und die damit zusammenhängende Urlaubsberechnung vor.
Sofern im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag abweichende Regelungen vereinbart sind, gelten diese Regelungen natürlich. In der Praxis dürfte dies jedoch in zahlreichen Betrieben eher nicht der Fall sein.