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Urlaubsanspruch im Minijob berechnen

Ihnen beschäftigten Minijobber. Doch ist die Urlaubsberechnung gerade bei Minijobber oft ein kompliziertes Unterfangen. Daher stelle ich Ihnen an dieser Stelle zwei Standardfälle und die damit zusammenhängende Urlaubsberechnung vor.

Sofern im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag abweichende Regelungen vereinbart sind, gelten diese Regelungen natürlich. In der Praxis dürfte dies jedoch in zahlreichen Betrieben eher nicht der Fall sein.

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Unbezahlter Urlaub im Minijob ist möglich

Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Doch ist dieser Urlaubsanspruch bereits verbraucht, bleibt auch dem Minijobber nur die Möglichkeit unbezahlten Urlaub zu nehmen.

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Urlaub ist zusammenhängend zu nehmen

Nehmen Arbeitnehmer Urlaub, wirkt sich das meist auch auf dem Betrieb aus. Das gilt besonders immer dann, wenn die Urlaubsansprüche mehrerer Arbeitnehmer koordiniert werden müssen. Meist nehmen die Mitarbeiter ihre Urlaubstage mehrere Wochen am Stück. Aber auch die Aufteilung in kürzere Urlaubszeiten kann Aufwand verursachen. Hier gilt es rechtzeitig zu planen, um die Arbeitsabläufe sicher zu stellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte hier nun in einen Fall zu entscheiden, in dem ein Arbeitnehmer seinen vollen Urlaub auf halbe Urlaubstage aufteilen wollte (Urteil vom 6.3.2019; Az: 4 Sa 73/18).

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Ferienjobber und Urlaub

Ferienjobber und Urlaub – das ist immer wieder ein Thema. Besteht ein Urlaubsanspruch für Ihre Ferienjobber? Diese Frage taucht regelmäßig in den Sommermonaten in den Lohnbüros auf. Die Antwort ist ja, wenn das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat. Das bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung, dass diese Urlaubsansprüche auch gewährt werden müssen.

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