Urlaubsanspruch im Minijob berechnen

Urlaubsanspruch im Minijob berechnen

Urlaubsanspruch

Ihnen beschäftigten Minijobber. Doch ist die Urlaubsberechnung gerade bei Minijobber oft ein kompliziertes Unterfangen. Daher stelle ich Ihnen an dieser Stelle zwei Standardfälle und die damit zusammenhängende Urlaubsberechnung vor.

Sofern im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag abweichende Regelungen vereinbart sind, gelten diese Regelungen natürlich. In der Praxis dürfte dies jedoch in zahlreichen Betrieben eher nicht der Fall sein.

Urlaub: feste Wochenarbeitstage

Viele Minijobber werden an festen Wochentagen zur Arbeit eingesetzt. Dieser Fall kann aus Sicht des Urlaubsanspruchs relativ gut (und unkompliziert) gelöst werden. Denn in diesem Fall ermittelt sich der Urlaubsanspruch des Minijobbers abhängig von der Teilzeit-Wochenarbeitstagen im Verhältnis zu den Vollzeit-Wochenarbeitstagen.

Konkret bedeutet dies, dass Sie die (anteiligen) Wochenarbeitstage des Minijobbers durch die Wochenarbeitstage eines Vollzeit-Arbeitnehmers teilen und mit dem Jahresurlaubsanspruch multiplizieren.

Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet jeweils montags und freitags vier Stunden. Das heißt, der Minijobber ist an zwei festen Wochentagen tätig.

Im Betrieb ist eine 5-Tage-Woche Usus, so dass sich der Urlaubsanspruch des Minijobbers als Teilzeitkraft aus 2/5 des Jahresurlaubsanspruchs ergibt. Besteht im betrieb ein Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen.

Der anteilige Minijobber-Anspruch beträgt somit 2 : 5 x 30 Tage = 12 Tage.

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Urlaub: keine festen Arbeitszeiten vereinbart

Sind mit dem Minijobber keine festen Arbeitszeiten vereinbart wird es komplizierter. Zur Ermittlung des Urlaubsanspruchs müssen Sie in diesem Fall eine Durchschnittsberechnung anstellen. Es ist zu ermitteln, an wie vielen Tagen der Minijobber in der betriebsüblichen 5-Tage-Woche tatsächlich gearbeitet hat. Hier sollten Sie für einen bestimmten Zeitraum (Referenzzeitraum, zum Beispiel 3 Monate) eine Aufstellung machen, um eine „regelmäßige“ Wochenarbeitstage-Anzahl zu ermitteln.

Ergibt sich beispielsweise, dass der Minijobber durchschnittlich an 3 Tagen pro Woche gearbeitet hat, so setzen Sie diese drei Tage in die obige Berechnung ein.

Es ergibt sich dann bei einer 5-Tage-Woche und bei einem Vollzeit-Jahresurlaubsanspruch von 30 Urlaubstagen:

3 : 5 x 30 = 18 Tage.

 

Übrigens: Auch Minijobber erhalten natürlich während ihres Urlaubs Urlaubentgelt.

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