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Wie soll das Lohnbüro das von einer Mehrfachbeschäftigung wissen? (Teil 3)

Neben der komplizieren versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Mehrfachbeschäftigung gibt es für Sie im Lohnbüro jedoch noch ein anderes – wahrscheinlich sogar – wesentlich größeres Hindernis. Die Frage nach der Entgelthöhe im anderen Job des Mehrfachbeschäftigten ist für die Beurteilung nötig. Ohne das Fremdentgelt aus der anderen Beschäftigung ist Ihnen im Lohnbüro keine seriöse Beurteilung möglich. Doch wie sollen Sie an diese Daten kommen? Und ebenfalls entscheidend, wie erfahren Sie überhaupt von weiteren Jobs Ihres Arbeitnehmers?

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Mehrfachbeschäftigte: Mehrere Minijobs können ein Graus sein (Teil 1)

Gerade bei Minijobbern ist das Ausüben von mehrere Minijobs  nebeneinander nicht ungewöhnlich. Die Minijobber arbeiten dann parallel neben einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung in einem Minijob odeer üben mehrere Minijobs parallel aus. Problematisch wird es für Sie im Lohnbüro, wenn sich die weiteren Beschäftigungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Minijobs in Ihrem Betrieb auswirkt. Das kann leider schneller gehen, als Ihnen lieb sein wird.

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