Ab 2019 ist das Jobticket für Minijobber wieder steuerfrei als Lohnextra möglich. Als Jobticket werden die Fahrtkarten für den öffentlichen Nahverkehr bezeichnet, die der Arbeitgeber ganz oder teilweise für den Arbeitnehmer übernimmt. Dank einer aktuellen Steueränderung können diese Jobtickets nun wieder steuerfrei – auch an Minijobber – gezahlt werden.
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Minijob 2019 – Berechnungsbeispiel
Im Minijob 2019 bleibt in der Lohnabrechnung fast alles unverändert. Es gibt bei den Minijobber für das Jahr 2019 keine Änderungen, so dass sich die Lohnabrechnung und die damit verbundenen Steuer- und Beitragsberechnungen im Grunde im Vergleich zum Jahr 2018 nicht ändern.